Stadt Nürnberg mahnt
Führerschein: Umtauschtermin rechtzeitig vereinbaren
5.10.2022, 19:49 UhrWer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die Umtauschpflicht ist zeitlich nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Als erstes sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli dieses Jahres umtauschen.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind dann in der Pflicht. Ihre Umtauschfrist läuft bis zum 19. Januar 2023. Danach werden die Führerscheine ungültig. Aber keine Sorge: Niemand muss noch einmal eine Prüfung machen.
Dieses Thema hat Sie besonders interessiert? In unserem Newsletter "Aus dem Newsroom" erfahren Sie alles Wichtige über die Arbeit der Redaktion und erhalten exklusive Einblicke. Hier kostenlos bestellen. Freitags um 6 Uhr in Ihrem Mailpostfach.
Lange Wartezeiten vermeiden
Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten am Ende der Fristen zu vermeiden, bittet die Führerscheinstelle der Stadt Nürnberg, den Umtausch schon jetzt zu beantragen. Möglich ist das über eine Registrierung im Serviceportal "Mein Nürnberg" finden sie hier.
Wer möchte, kann aber auch einen Termin beim Ordnungsamt in der Hirschelgasse 32 vereinbaren. Die Stadt bittet, die Online-Möglichkeit zu nutzen, zu finden hier.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch - etwa mit einem Rechner, der ermittelt, wann Ihr Jahrgang an der Reihe ist, finden Sie hier
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen