Bis Heiligabend
Gefährliche Gegenstände am Nürnberger Hauptbahnhof bald verboten - was fällt darunter?
25.11.2024, 09:49 UhrDie Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Nürnberg Hauptbahnhof erlassen. Diese gilt im Zeitraum vom 29. November 2024 von 8 Uhr bis 24. Dezember 2024 um 16 Uhr - also gerade in der Zeit, in der auch der Nürnberger Christkindlesmarkt Tausende Menschen aus aller Welt in die Frankenmetropole lockt.
Dadurch soll das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten werden.
Die Allgemeinverfügungen werden "aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten", schreibt die Bundespolizei am Freitag dazu in einem Pressebericht. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Das Verbot gilt in allen Gebäudeteilen des Hauptbahnhofs einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen, heißt es weiter.
Gefährliche Gegenstände verboten: Was fällt darunter?
Nicht nur Waffen im herkömmlichen Sinne sind an diesem Wochenende am Hauptbahnhof verboten, sondern alle Gegenstände, die als Waffe genutzt werden könnten. Doch was heißt das?
Es gehe der Polizei neben "klassischen Waffen" um alle Gegenstände, "die als Waffe missbräuchlich verwendet werden können", betont Bundespolizei. So fallen unter das Verbot auch beispielsweise Scheren aller Art wie Nagelscheren, Schraubenzieher, aber auch Teppichmesser und dergleichen. Auch Selbstverteidigungswaffen wie Pfeffersprays oder auch Feuerwerkskörper sind mit eingeschlossen. Bei Menschen, die ein berechtigtes Interesse haben, einen solchen Gegenstand mitzuführen - wie etwa Jäger, Handwerker oder Sicherheitspersonal, würden die Einsatzkräfte eine Ausnahme machen. Wer ein glaubhaftes Interesse hat, dürfe den Gegenstand auch weiter mitführen.
Auch Waffenverbote in weiteren Hauptbahnhöfen in Franken
Das temporäre Mitführverbot für gefährliche Gegenstände gilt auch in fünf weiteren, bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München
- Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November, 9 Uhr bis 23. Dezember, 6 Uhr
- Hauptbahnhof Regensburg: 25. November, 9 Uhr bis 24. Dezember, 6 Uhr
- Hauptbahnhof Würzburg: 29. November, 15 Uhr bis 24. Dezember, 6 Uhr
- Hauptbahnhof Augsburg: 25. November, 15 Uhr bis 24. Dezember, 15 Uhr
- Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November, 10 Uhr bis 24. Dezember, 15 Uhr
Was passiert bei Verstößen?
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei prüfen, ob das Verbot eingehalten wird. Sollte es zu Verstößen kommen, könnten die Gegenstände sichergestellt und es droht neben einem Strafverfahren auch ein Zwangsgeld. Weitere Folgen könnten zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. Über Plakate am Hauptbahnhof will die Bundespolizei auf die Aktion aufmerksam machen.
Die Beamten möchten die Reisenden zudem sensibilisieren, dass ein gefährlicher Gegenstand auch ein Alltagsgegenstand sein könne. Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, "bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit", warnt die Bundespolizei. Sie könnten die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen. Täter könnten die gefährlichen Gegenstände im ungünstigsten Fall ihren Opfern abnehmen und gegen sie selbst anwenden.
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