Große Straße: Raser war mindestens 106 km/h schnell
9.9.2014, 06:00 UhrSehr wahrscheinlich war der Unfallfahrer im Moment des Zusammenpralls sogar noch sehr viel schneller unterwegs. Davon geht der Sachverständige aus, der das Geschehen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth akribisch untersucht hat. Mit hinreichender Sicherheit rekonstruierbar sei jedoch nur noch eine Geschwindigkeit von 106 km/h, berichtete die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke, am Montag auf Anfrage.
Am 11. Juni skatete die aus Dortmund stammende Marie am 11. Juni gegen 21 Uhr mit ihrer Schwester (23) über den Alfred-Hensel-Weg. Offenbar wollten die jungen Frauen die Große Straße in Richtung Flachweiher überqueren. In dem Moment raste der 27-Jährige in dem BMW heran und prallte so heftig auf die 18-Jährige, dass die Skaterin rund 50 Meter durch die Luft geschleudert wurde. Vermutlich war sie sofort tot. Ihre Schwester konnte sich durch einen Sprung auf die Seite gerade noch retten.
Nach dem Zusammenprall mit der 18-Jährigen schleuderte der BMW nach links und rammte dann einen größeren Stapel mit Kunststoffmatten, den Bühnenarbeiter des Festivals Rock im Park dort gestapelt hatten. Wie genau die Lage dieses Stapels vor dem Aufprall des Wagens war, konnte der Gutachter nicht mehr rekonstruieren. Deshalb war es auch nicht möglich, die Aufprallwucht – und damit die exakte Aufprallgeschwindigkeit – des Unfallfahrzeugs an dieser Stelle zweifelsfrei zu errechnen. Die Mindestgeschwindigkeit von 106 km/h hält der Sachverständige aber für gesichert.
Ein zweiter wichtiger Punkt: Wäre der 27-Jährige nur mit den damals auf der Großen Straße erlaubten 50 km/h unterwegs gewesen, dann wäre der Unfall vermeidbar gewesen, heißt es in dem Unfallgutachten weiter. Im Klartext: Der BMW hätte den Alfred-Hensel-Weg dann noch längst nicht erreicht gehabt, als die beiden Skaterinnen auf die Große Straße rollten.
Der PS-starke Unfallwagen war nicht zugelassen. Der 27-Jährige, der mit leichten Verletzungen davonkam, hatte die Kennzeichen seines Ford Ka an den BMW geschraubt. Laboruntersuchungen seiner Blutproben zeigten später, dass er zum Unfallzeitpunkt 1,49 Promille Alkohol sowie eine geringe Menge der Droge THC im Blut gehabt hatte. Strafrechtlich gesehen war der junge Mann damit absolut fahruntüchtig. In seinem Auto fand die Polizei geringe Spuren von Marihuana sowie eine Schreckschusswaffe, für die der 27-Jährige nicht den notwendigen kleinen Waffenschein besaß.
Der Unfallfahrer wurde umgehend in Untersuchungshaft genommen. Seit Ende Juli sitzt er allerdings in Strafhaft, weil ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg gegen ihn wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte rechtskräftig geworden ist. Er war in einer Tiefgarage schlafend in einem Auto angetroffen worden. Polizeibeamte wollten den Wagen sicherstellen, daraufhin wurde der 27-Jährige aggressiv. Das Amtsgericht ahndete dies mit einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat. Ende Juli nahm sein Anwalt die Berufung zurück, woraufhin der junge Mann die Strafe antreten musste.
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