Hausbesetzung in Südstadt: Freispruch mangels Beweisen
6.3.2017, 05:21 UhrEin Prozess, der eigentlich gar keiner war - so könnte man es ausdrücken, wollte man die erste Verhandlung zur Hausbesetzung in der Wodanstraße 57 zusammenfassen. Am 10. Juni vergangenen Jahres hielten sich die drei Angeklagten zweifelsohne in der Wodanstraße auf - zusammen mit zig anderen Personen. Einige der Anwesenden saßen in dem leerstehenden Haus im Stadtteil Gleißhammer, tranken dort Bier, unterhielten sich, spielten Karten. Andere standen lediglich draußen auf der Straße und sahen aus der Entfernung dem bunten Treiben in allen Stockwerken des Hauses zu.
Wer am Ende wo stand, weiß heute eigentlich niemand mehr so genau. Und so kommt es, dass die ersten drei der insgesamt elf wegen Hausfriedensbruch angeklagten Personen, nun freigesprochen wurden. Es war ihnen von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht mehr nachzuweisen, dass sie sich tatsächlich im Haus aufhielten - und auf der Straße zu stehen erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht.
Das es am Ende an Beweisen mangelte, lag, wie sich im Verlauf einer sehr kurzweiligen Verhandlung herausstellte, wohl zum einen an der etwas unkoordinierten Aufnahme der Personalien durch die Polizei. Zwar hat diese in akribischer Kleinarbeit und mit jeder Menge Personal an jenem Abend jeden einzelnen Namen notiert. Aber wer auf der langen Liste nun wirklich im Haus war und wer nicht, das konnte von den als Zeugen geladenen Polizisten am Ende keiner mehr genau zuordnen.
Zum anderen war der Prozess eigentlich schon so gut wie abgeschlossen, bevor er überhaupt begonnen hatte. Denn neben der Schwierigkeit, herauszufinden, wer sich im und wer sich am Haus aufhielt, spielte auch noch die Frage der Eigentumsverhältnisse eine Rolle. Eigentümerin des leerstehenden Anwesens ist eine Münchnerin. Strafantrag gestellt hatte aber ihr Sohn - der dazu aber als Nichteigentümer gar nicht berechtigt ist.
Mit einem zweiten Verhandlungstag und einer Vorladung der Eigentümerin als Zeugin, wollte man diese Frage eigentlich klären. Vergeblich, denn Mutter und Sohn erkrankten am Morgen der Verhandlung und erschienen entsprechend gar nicht erst vor Gericht.