Hygienemängel in der Gastro: Auch Meldungen aus Franken
26.1.2019, 06:00 UhrDas Prinzip dabei ist ganz einfach. Ein paar Mausklicks reichen aus, und schon können die Bürger per E-Mail bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob im eigenen Lieblingslokal alles sauber ist. Die meisten Betriebe sind auf einer Karte verzeichnet. Schon seit zehn Jahren regelt das Verbraucherinformationsgesetz, dass die Behörden auf solche Anfragen antworten müssen. Doch die Mühe, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen, hat sich bislang kaum jemand gemacht.
Dank der Plattform ist das jetzt wesentlich leichter. Dem Ordnungsamt beschert das viel Arbeit, doch dessen Chefin Katrin Kurr hat Verständnis für die Aktion. Es sei das gute Recht der Bürger, solche Anfragen zu stellen. "Die Lebensmittelkontrolle hat nichts gegen Transparenz." Allerdings sei das Verfahren aufwendig. Sollten die Kontrolleure in einem Betrieb Hygienemängel festgestellt haben, müssen sie vor der Herausgabe der Daten sogar mit den Verursachern sprechen. Das Ergebnis der Prüfung werde dann aber mitgeteilt, betont der Leiter der städtischen Lebensmittelüberwachung, Hans Ortenreiter. "Wir beschönigen nichts."
"Diese Seite ist Notwehr"
In Nürnberg hatten die Kontrolleure im vergangenen Jahr in jedem vierten Betrieb etwas zu beanstanden. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Stadt jedoch, wenn die Herausgabe landes- oder bundesweit einheitlich geregelt wäre und die Ergebnisse der Kontrollen generell veröffentlicht würden, etwa mit Hilfe eines Ampelsystems. Genau das ist auch das Ziel von Foodwatch. Es gehe nicht darum, die Ämter mit Anfragen zu überschwemmen, sagt Sprecher Andreas Winkler.
"Diese Seite ist Notwehr." Foodwatch wolle erreichen, dass die Betriebe genannt werden und verweist auf das Beispiel Dänemark. Dort funktioniere ein solches System hervorragend, "die Zahl der Beanstandungen hat sich seitdem halbiert". Auch die Lokale, die die Ergebnisse der Prüfungen aushängen müssen, stünden mittlerweile mehrheitlich hinter dem Konzept. In Deutschland sei da der Gesetzgeber gefordert, so Winkler. Und immerhin: Nachdem das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gab, sind neue Regelungen in Arbeit.
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