Illegaler Tiertransport steigt erneut: Nürnberger Zoll mahnt

Azeglio Elia Hupfer

Online-Redaktion

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20.5.2020, 15:24 Uhr

Am 15. Mai veröffentlichte der deutsche Zoll seine Jahresbilanz für 2019. Neben der Bekämpfung von Rauschgiftschmuggel, Schwarzarbeit und Produktpiraterie ist auch der Erhalt der Artenvielfalt einer der Schwerpunkte der Bilanz 2019. Am 22. Mai ist nun der Internationale Tag der Biodiversität. Das Hauptzollamt Nürnberg hat sich den Tag zum Anlass genommen, um zu mahnen: "Weltweit sterben Tiere und Pflanzen in einem nie gekannten Maße aus."

Die unbedachte Mitnahme sowie Bestellungen im Internet von Tieren oder Pflanzen sind Faktoren, die die Artenvielfalt weltweit erheblich stören und letztendlich reduzieren. Ein Punkt der auch die tägliche Arbeit beim Zoll betrifft. Und so vermeldet die Generalzolldirektion in Bonn vergangenen Woche, dass die illegale Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen, in Deutschland 2019 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist.

Bei 1.444 Aufgriffen des Zolls wurden knapp 470.000 Stück und 38.000 Kilogramm geschützte Tiere und Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus sichergestellt. 52 Prozent der Aufgriffe ergaben sich im Postverkehr und 44 Prozent im Flugverkehr.

31 Aufgriffe gab es im vergangenen Jahr in Mittelfranken, 2018 waren es 145 und 2017 56. Diese Schwankungen seien laut Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, normal. So fallen Erzeugnisse aus geschützten Pflanzen, zum Beispiel Tabletten, auch unter die Zahl der Aufgriffe. Da jede einzelne Tablette gezählt wird, kann bei einem Fund einer Tablettenschachtel die Bilanz im entsprechenden Jahr nach oben schnellen. In Nürnberg wurden 2019 von den Zoll-Mitarbeitern vor allem Korallen entdeckt.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Nürnberg dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten - auch wenn die coronabedingten Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören, so das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung.

"Wer dennoch geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus aus einem Drittland mitbringt oder bezieht, muss damit rechnen, dass diese beschlagnahmt und eingezogen werden", warnt Stumpf. "Das Bundesamt für Naturschutz kann Bußgelder verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten. Hierbei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie zum Beispiel Strandgut oder gekaufte Produkte handelt. Unerheblich ist auch, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden."

Seit 2001 wird der 22. Mai als Internationaler Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Er erinnert an den 22. Mai 1992, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt offiziell angenommen wurde.

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