Immer mehr Schatzsucher: Warum Sondengänger zum Problem werden
18.1.2021, 05:58 Uhr"Ich habe eine Sonde gekauft. Was darf ich damit machen und was nicht?" Derartige Fragen erreichten Zeitler früher viermal im Jahr, mittlerweile sind es jeden Monat so viele. Und dies sind nur jene Personen, die sich über die rechtlichen Vorgaben informieren. Die Dunkelziffer der Raubgräber, die sich nicht darum scheren, ist seiner Meinung nach viel größer.
Gruppen aus Amerika rücken an
In Nürnberg gebe es zwar noch keine Probleme wie anderswo in Bayern. Dort sind nicht nur einzelne Schatzsucher unterwegs. Manchmal rücken ganze Gruppen aus Amerika an, die über das Internet beworben wurden, merkt der Experte an.
Aber auch in Nürnberg kann es gefährlich werden - für Bodendenkmäler und für die Sondengänger selbst. Im vergangenen November war ein Münzsammler mit seinem Detektor auf eine Fliegerbombe im Knoblauchsland gestoßen. Er meldete den angezeigten Fund vorschriftsmäßig. Wenn er den Sprengkörper freigelegt hätte, hätte eine explosive Situation entstehen können.
Über eine Million nicht gemeldeter Funde
In Bayern werden jährlich 300 bis 400 Funde von Sondengängern gemeldet, teilt das Landesamt für Denkmalpflege mit - eine überschaubare Menge. "Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Zahl mehr als eine Million nicht gemeldeter Fälle gegenüberstehen", teilt eine Pressereferentin der Behörde mit. Im Freistaat seien nach Schätzungen etwa 16.000 Sondengänger unterwegs, Tendenz steigend.
Mitverantwortlich für den Anstieg könnten die sozialen Medien sein, in denen Schatzsucher ihre Entdeckungen einer breiten Öffentlichkeit zeigen, vermutet die Landesamt-Mitarbeiterin. Auch die Tatsache, dass es im Freistaat kein "Schatzregal" gibt, dürfte eine wesentliche Rolle spielen. Nach den gültigen Bestimmungen dürfen sich Schatzsucher und Grundstückseigentümer die Funde teilen.
Genehmigung nötig
Allerdings darf man nicht nach Bodendenkmälern graben. Wer in einem Areal schaufelt, in dem derartige Spuren vermutet werden, braucht eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Zu den Bodendenkmälern zählt man im Erdreich befindliche Überreste aus der Steinzeit bis zum späten Mittelalter.
Stoßen Sondengänger auf derartige Relikte, sind sie zur Meldung an die Behörden verpflichtet. Aber viele Sucher missachten diese Vorschrift. "Bedauerlicherweise fehlt oft das Verständnis dafür, welche Schäden durch die unsachgemäße Bergung von Funden entstehen", merkt die Pressesprecherin an.
Raubgrabungen zerstören Bodendenkmäler, ohne dass die noch vorhandenen Informationen wissenschaftlich ausgewertet werden können. Wer es nur auf Bronzearmreife, Klingen oder Münzen abgesehen hat, vernichtet beim Schaufeln das Umfeld, aus dem die Fachleute zusätzliche Kenntnisse über das Leben in früheren Epochen ziehen können.
Die Antwort des Archäologen Zeitler auf die Frage, was man darf, beantwortet er daher kurz und bündig: "Suchen ja, graben nein." Doch natürlich weiß, er dass sich die Schatzsucher Detektoren kaufen, um ihre "Schätze" dann auch zu bergen. Gesetzesentwürfe, das Auffinden von Bodendenkmälern in Bayern neu zu regeln, gab es mehrfach. Bislang erfolglos.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen