Drogen und illegale Waffe gefunden

In Mittelfranken: 41-Jähriger bedroht Ehefrau und attackiert Polizisten - muss er in U-Haft?

Erik Thieme

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3.9.2024, 15:17 Uhr
In der Wohnung des 41-Jährigen stellte die Polizei Drogen und ein illegales Springmesser sicher. (Symbolbild)

© IMAGO / SKATA / Maximilian Koch / Future Image In der Wohnung des 41-Jährigen stellte die Polizei Drogen und ein illegales Springmesser sicher. (Symbolbild)

In der Nacht auf Dienstag (3. September 2024) wurde die Polizei in den Nürnberger Stadtteil St. Leonhardt gerufen, weil ein 41-Jähriger seine 35-jährige Ehefrau bei einem Streit mit einem Messer bedroht haben soll. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am Dienstag mitteilt, war der Mann beim Eintreffen der Streife nicht zu Hause.

Die 35-Jährige erstattete Anzeige gegen ihren Mann. In der Wohnung des Ehepaares fanden die Polizisten eine kleine Menge Kokain sowie ein in Deutschland illegales Springmesser.

Im Laufe des Abends traf der 41-Jährige wieder in seiner Wohnung ein, die Polizei wurde darüber informiert und rückte erneut aus. Der Tatverdächtige sollte über die Anzeige informiert werden, außerdem wollte die Polizei ein Kontaktverbot zu seiner Frau aussprechen.

Ehemann bedroht Frau und attackiert Polizisten

Gegenüber den Polizisten wurde der Mann jedoch immer aggressiver, bis er schließlich nach einem Küchenmesser griff und die Beamten damit bedrohte. Als diese ihre Dienstwaffen zogen, legte der 41-Jährige das Messer weg, ging aber trotzdem auf die Polizisten los. Erst mithilfe einer weiteren Streife gelang es den Polizeibeamten, den Mann zu überwältigen und ihm Handschellen anzulegen. Bei der Festnahme wurden sowohl die Einsatzkräfte als auch der Tatverdächtige leicht verletzt.

Weil der Atemalkoholtest ein positives Ergebnis lieferte und der Ehemann womöglich unter weiterem Drogeneinfluss stand, ordnete die Staatsanwaltschaft einen Bluttest an. Gegen den 41-Jährigen wird nun wegen Bedrohung, Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffengesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Ob der Tatverdächtige in Untersuchungshaft muss, entscheidet jetzt ein Ermittlungsrichter.


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