3G-Regel
Inzidenz über 50: Diese Verschärfungen gelten nun in Nürnberg
28.8.2021, 19:39 UhrDas Robert Koch-Institut (RKI) meldete für Donnerstag, 26. August, eine Sieben-Tage-Inzidenz von 62,7 für die Stadt Nürnberg, zum dritten Mal in Folge ein Wert von über 50. Daher gelten nun seit Freitag, den 27. August, neue Regeln in der Stadt.
Inzidenz über 50 - diese Maßnahmen kommen
In Nürnberg gelten seit Freitag strengere Kontaktbeschränkungen. Aktuell dürfen sich nur noch maximal drei Haushalte mit insgesamt höchstens zehn Personen treffen. Kinder dieser Haushalte unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Bisher sind es zehn Personen ohne Haushaltsbegrenzung.
Auch für private Feiern wie etwa Geburtstage, Taufen oder Hochzeiten haben sich die Bedingungen geändert. Im Freien dürfen sich nur noch 50 Menschen versammeln - für Feiern im Innenbereich ist eine Maximalanzahl von lediglich 25 Menschen erlaubt. Auch hier sind vollständig Geimpfte und Genesene von der Regelung ausgenommen. Bisher durften es jeweils doppelt so viele Feiernde sein.
Diese Regeln gelten seit dem 23. August für Ungeimpfte
Bereits seit neun Tagen liegt der Inzidenzwert in Nürnberg über 35. Seit Montag greift die 3G-Regel: Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich einer erweiterten Testpflicht unterziehen. Das bedeutet konkret: Wer in den Innenraum eines Restaurants, einer Bar oder einer Kneipe will, braucht entweder einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), einen Selbsttest, der vor Ort durchgeführt wird, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt für alle geschlossenen Räume der Gastronomie.
Auf die Neuregelung haben sich die Ministerpräsidenten vor zwei Wochen geeinigt. Bayern hat diese in einer Verordnung festgehalten, die aktuell gültige 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) wurde entsprechend geändert.
Die 3G-Regel - also geimpft, genesen oder getestet - gilt auch für die Innenräume von Friseuren, Schwimmbädern und Sportstätten. Hotels müssen sich dann alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test von Gästen vorlegen lassen. Für den Krankenhausbesuch müssen Ungeimpfte ebenfalls einen negativen Testnachweis vorweisen.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Kinder im Grundschulalter, wie etwa Sechs- oder Siebenjährige, sind schon vor der Einschulung automatisch von der Testpflicht befreit, gab das Gesundheitsministerium bekannt.
Künftig soll der Inzidenzwert von der Hospitalisierungsrate abgelöst werden.
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