IS-Posts bei Facebook: Ärger für Arbeiter aus St. Leonhard
16.12.2017, 16:27 Uhr"Ich hab’ doch nicht gewusst, dass das verboten ist", rechtfertigte sich Rondek M. (Name geändert), ein Deutscher mit irakischen Wurzeln, vor dem Amtsgericht. Er habe Geschehnisse in seiner früheren Heimat kommentiert und die Bilder dazugestellt, um zu unterstreichen, wie menschenverachtend und schlimm er die Taten der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) finde. "Sie haben das Haus meiner Familie zerstört", sagte der dreifache Vater.
Die Kommentare waren in arabischer Schrift verfasst. Die Einträge konnte theoretisch jedermann sehen. Ein deutscher Facebook-Nutzer entdeckte die Bilder und meldete sie bei der Polizei. Die Veröffentlichung von Hitlerbildern und Hakenkreuzen gilt als strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das öffentliche Zur-Schau-Stellen des IS-Prophetensiegels als Verstoß gegen das Vereinsgesetz. Der Gesetzgeber sieht dafür Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.
Probleme auch am Arbeitsplatz des Familienvaters
Vor etwa einem Jahr rückten die Ermittler bei Rondek M. in St. Leonhard an und durchsuchten seine Wohnung. Der Mann habe überrascht gewirkt und bereitwillig Computer und Handy hergegeben, berichtet ein Polizist vor dem Amtsgericht.
Dann durchleuchtete das Landeskriminalamt den 47-Jährigen. Das "Kompetenzzentrum für Deradikalisierung" kam zu dem Schluss, dass M. harmlos und kein radikalislamischer Gefährder sei.
"Ich muss meine Familie ernähren"
Probleme gab es aber am Arbeitsplatz des Familienvaters: Er ist für ein Logistikunternehmen am Flughafen in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig. Nachdem die Polizei sich auch dort umsah und -hörte, wurde M. von der Arbeit freigestellt. Seit einem Jahr hofft er nun, wieder seinen alten Job machen zu können. "Ich muss meine Familie ernähren", sagte er und bat deshalb um ein mildes Urteil. Sein Verteidiger Jochen Horn beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Mit diesem Makel kann der 47-Jährige nicht mehr an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren.
Nach einem glücklichen Ende sieht es nicht aus. Amtsrichterin Andra Lindner verurteilte Rondek M. zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe. Sie kreidete dem 47-Jährigen an, dass er bis heute nicht alle strafbaren Einträge bei Facebook gelöscht hat. Staatsanwältin Kristina Dürr hatte sogar 180 Tagessätze gefordert. Rondek M. kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und in die zweite Instanz ziehen.