Jahrelang unschuldig im Knast
2.10.2007, 00:00 Uhr«Was bin ich froh«, stöhnt Rechtsanwalt Erich Bäckerling auf, als er nach sechs Jahren die Akten zur Sache Stellwag schließen kann. 1994 wollte der Sachverständige Cornelius Schott in einem Prozess im Nürnberger Landgericht den damaligen Angeklagten Donald Stellwag an seinem Ohr klar erkannt haben. Das unscharfe Bild der Überwachungskamera genügte - der Angeklagte Stellwag war als Bankräuber identifiziert.
Er wurde verurteilt und wanderte für acht Jahre hinter Schloss und Riegel. Vier Jahre und neun Monate von seinen insgesamt acht Jahren Haft können als Stellwags Strafe für den Überfall auf eine Nürnberger Sparkassenfiliale 1991 gewertet werden, errechnete die Justiz; den Rest hatte der Ex-Chef einer Drückerkolonne damals für andere Straftaten bekommen.
Doch Stellwag gestand nie. Und nur zwei Wochen nach seiner Haftentlassung betrat ein anderer Täter die Bühne: Frank G. wurde von einem Komplizen, der ihn bei zwei anderen Überfällen begleitet hatte, verpfiffen. Es kam zu einem weiteren Prozess in Sachen Banküberfall - die Richter hatten sich wirklich geirrt. Frank G. wurde für den Überfall auf die Sparkasse verurteilt. Der wahre Täter zeigte damals sogar Reue - und legte ein Geständnis ab, um Stellwag zu erleichtern, dass er eine Entschädigung bekommt. Der Gutachter Schott verglich damals das Ohr von Stellwag mit dem Ohr auf dem Foto der Überwachungskamera und überzeugte das Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wirft dem Gutachter jetzt «grobe Fahrlässigkeit« vor. Weil eine hohe Freiheitsstrafe zu erwarten war, hätte er sorgfältiger arbeiten müssen. «Es ging ja schließlich nicht um Tempoüberschreitung.« Außerdem sah das Gericht laut Stellwags Rechtsanwalt Bäckerling Fehler in der wissenschaftlichen Auswertung. Die 150.000 Euro Schmerzensgeld bezeichnet der Anwalt als «angemessen«. Das Landgericht Hanau hatte Stellwag zuvor für die achtjährige Haft 57.000 Euro zugesprochen - aus Sicht des Opfers zu wenig. Der Freistaat Bayern hatte bereits 24.000 Euro Haftentschädigung gezahlt.