Mehr Präsenz
Kaum Präsenzunterricht: In Nürnberg müssen Schüler weiter zuhause lernen
8.5.2021, 19:50 UhrPräsenz ist nur die Klassen der 4. Jahrgangsstufe und die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (einschließlich der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen) angesagt und zugelassen. Für alle anderen geht der Distanzunterricht in eine weitere Runde - auf die womöglich weiter wachsenden Defizite nimmt die behördlichen Regelungen keine Rücksicht.
Ein Übergang in den Wechselunterricht kommt erst infrage, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 rutscht. Wann diese in Nürnberg erreicht wird, ist nicht absehbar. Über das jeweils geltende Modell informieren ab sofort die Schulen selbst die Kinder und Eltern; die bisher übliche Mitteilung an jedem Freitag durch die Stadtverwaltung entfällt.
Auch nach den Pfingstferien ist für alle Klassenstufen bei einem Inzidenzwert bis 165 Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht vorgesehen. An den weiterführenden Schulen bleiben die aktuellen Regelungen bis zu den Pfingstferien bestehen. Ab Montag, 7. Juni, haben bei einer Inzidenz bis zu 165 alle Jahrgangsstufen Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Sobald der Inzidenzwert über 165 liegt, geht es – außer für Abschlussklassen – zurück in das Distanzmodell.
Neu ist allerdings, dass es auch während der jeweils laufenden Woche zu Änderungen kommen kann, vom Distanzunterricht in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit sechstägigem Vorlauf, vom Wechsel- oder Präsenzunterricht in den Distanzunterricht mit viertägigem Vorlauf. Die Kindertageseinrichtungen in Nürnberg befinden sich aktuell in der Notbetreuung. Die Auslastung liegt im Durchschnitt bei rund 35 Prozent, je nach Standort kann aber die Besuchsquote auch deutlich darüber liegen.
Hortregeln analog zum Schulbetrieb
Ab der kommenden Woche sind für die Kinderhorte Änderungen möglich. Da Schulkinder regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden, dürfen Grundschulkinder analog zur Regelung im Schulbetrieb ihren Hort, ihre altersgeöffnete Kindertageseinrichtung oder ihre Kindertagespflegestelle regulär besuchen – aber erst, sobald die Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 165 sinkt. Sollten die Kinderhorte von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb wechseln dürfen, werden die Familien kurzfristig von ihrer Einrichtung vorab informiert. Wenn sie die Kita nicht in Anspruch nehmen (können), werden die Eltern wenigstens von den Gebühren entlastet.
In den Pfingstferien können Grundschulkinder demnach auch die Ferientagesbetreuung nach den Regelungen zum (eingeschränkten) Regelbetrieb regulär besuchen, sofern der Sieben-Tage-Inzidenzwertunter 165 liegt. Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, gilt die Regelung zur Notbetreuung ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort. Zur Erklärung: Für Nicht-Schulkinder gibt es noch keine Möglichkeit zur regelmäßigen, nicht-invasiven Testung. Es gibt verschiedene Projekte zu alternativen, innovativen Testmethoden, diese müssen allerdings erst noch ausreichend erprobt und zugelassen werden.
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