Kläger: "Der Frankenschnellweg ist keine Kreisstraße"

12.7.2014, 12:58 Uhr
Wird der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs (Archivbild) doch noch ausgebremst?

© Hans-Joachim Winckler Wird der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs (Archivbild) doch noch ausgebremst?

Das Ziel der Ausbau-Gegner, die gemeinsam von der Münchner Kanzlei Schönefelder, Ziegler und Lehners vertreten werden, lautet im Juristen-Deutsch: Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Damit wäre der Stadt und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) als ausführender Dienststelle die Rechtsgrundlage für das fast 500 Millionen Euro teure Vorhaben entzogen. Wenn sie das nicht erreichen sollten, hoffen die Kritiker zumindest auf einen Teilerfolg: Das Gericht könnte etwa Fehler rügen und entsprechende Ergänzungen oder Nachbesserungen anordnen, zum Beispiel beim Schallschutz.

Mit dem Rechtsakt hatte die Regierung von Mittelfranken vor gut einem Jahr grünes Licht gegeben. Deshalb richten sich die Klagen formal zunächst gegen diese Behörde – und nur indirekt auch gegen den eigentlichen Bauherrn, die Stadt Nürnberg. Das Zusammenspiel dieser beiden Behörden ist vor allem an einem Punkt besonders spannend: Kann der Frankenschnellweg tatsächlich noch, wie im Planfeststellungsbeschluss, als „Kreisstraße“ eingestuft werden? Oder handelt es sich, wie der BN geltend macht, vielmehr um eine Autobahn, mindestens aber eine Bundesstraße?

Das ist alles andere als eine Spitzfindigkeit, sondern hat entscheidende Folgen. Zum einen, weil sich Stadt und Bezirksregierung mit der Klassifikation als Kreisstraße eine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung sparen. Zum andern, weil sich die Stadt nur so die Planungshoheit sichert. Andernfalls müsste das Vorhaben in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden – ein Anlauf dazu war bereits vor mehr als zehn Jahren gescheitert.

Lange zurückliegendes Gespräch

Eine interessante Rolle könnte im Verfahren das Protokoll eines schon einige Zeit zurückliegenden Gesprächs zwischen Vertretern der Regierung und der Kommune spielen, von dem der BN Kenntnis erlangt hat. Daraus geht hervor, dass die Stadt einst sehr wohl für die Einstufung als Bundesstraße plädiert hatte, aber von der Landesbehörde gedrängt wurde, den FSW als Kreisstraße zu planen. „Die Staatsregierung sah damit wohl die besten Realisierungschancen“, interpretiert BN-Regionalreferent Tom Konopka den internen Vorgang.

Die Anwälte rechnen damit, dass die 10. Kammer unter Leitung von Günter Förster in einer kurzen Einführung erste Hinweise auf ihre Einschätzung der Rechtslage gibt. Einen unmittelbar vergleichbaren Fall, der als Orientierungshilfe dienen könnte, kenne er jedoch nicht, sagt Andreas Lehners von der Münchner Kanzlei, verweist aber darauf, dass schon so mancher Planfeststellungsbeschluss durch Gerichte kassiert worden sei.

Das Anwaltsbüro hatte vor vielen Jahren schon für den BN erreicht, dass die Planungen für die damals hochumstrittene B 2 a durch das Rednitztal bei Katzwang eingestellt und aufgegeben wurden. „Auch beim Streit um einen geplanten Neubau des Flughafens Hof war es Eike Schönefelder zum Beispiel gelungen, nachzuweisen, dass die Stadt Hof und die angrenzenden Landkreise das Projekt gar nicht finanzieren konnten“, berichtet Konopka.

"Die gewichtigen politischen Argumente bleiben ausgespart"

Bei den Erörterungsterminen im Planfeststellungsverfahren für den Frankenschnellweg hatten die Münchner ebenfalls bereits die Interessen der Naturschützer geltend gemacht. Nun sei zu befürchten, meint der BN- Vertreter, dass vor einer Auseinandersetzung um die Sache selbst womöglich noch einmal um die Befugnisse des BN gestritten werde.

„Die Bezirksregierung hat versucht, uns das Klagerecht in wesentlichen Punkten abzusprechen“, erläutert Konopka weiter. Der BN wolle sich aber gerade in diesem Fall nicht auf die Zerstörung des Lebensraums von Käfern oder Lurchen stützen, wie es ihm nachgesagt wird. „Leider bleiben aber die gewichtigen politischen Argumente auch ausgespart“, meint er.

Die Klage, auch der FSW-Anlieger in Nürnberg und Fürth, konzentriert sich deshalb – neben der Klassifikation – auf die zu befürchtende Schadstoffbelastung, vor allem an den Tunnelausgängen. Die werde, ebenso wie die Lärmbelästigung, viel bedrohlicher ausfallen als von den Planern erwartet. Kein Wunder, seien die Verkehrsprognosen doch zu niedrig angesetzt – die betroffenen Bürger sehen ihre persönlichen Rechte verletzt.

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