Kommunalwahl 2020: So verschenken Sie keine Stimme

13.3.2020, 15:05 Uhr

Am 15. März entscheiden 392.111 wahlberechtigte Nürnberger über die Zusammensetzung des neuen, 70-köpfigen Stadtrats. Auch der Oberbürgermeister wird gewählt, doch hier könnte die Entscheidung erst zwei Wochen später fallen. Wenn keiner der zwölf Kandidaten über 50 Prozent der Stimmen bekommt, gehen die beiden bestplatzierten Bewerber am 29. März in die Stichwahl. Hier alle Zahlen und Fakten zur Wahl.

Wahlberechtigte: Alle EU-Bürger, die 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in Nürnberg leben, dürfen bei der Kommunalwahl ihre Kreuze machen. Das sind besagte 392.111 Personen und laut Thomas Nirschl vom Wahlamt rund 50.000 Menschen mehr als bei der Europawahl im vergangenen Jahr. Der Grund liegt Wahlleiter Wolf Schäfer zufolge darin, dass die EU-Bürger bei der Europawahl zwar auch wählen dürfen, aber nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, bei der Kommunalwahl jedoch automatisch. Jeder Wahlberechtigte sollte bis 23. Februar seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer keine bekam, konnte bis 28. Februar beim Wahlamt (Unschlittplatz 7 a) Einspruch einlegen.


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Briefwahl: Bei der Europawahl gab es Nirschl zufolge 80.000 Briefwahlanträge, bei der Kommunalwahl waren es bis Dienstagnachmittag bereits über 80.000. Der Antrag auf Briefwahl konnte nur schriftlich, nicht telefonisch gestellt werden. Allerdings war es auch möglich, die Briefwahlunterlagen elektronisch anzufordern. Letzter Termin für die Beantragung war der 13. März, 15 Uhr.

Gültigkeit der Stimme: Auf dem kleineren gelben Stimmzettel darf man nur ein Kreuz machen, mit dem man seinen Favoriten bei der OB-Wahl kennzeichnet. Auf dem großen grünen Stimmzettel sind die 13 Parteien und Gruppierungen notiert, die um die 70 Stadtratssitze konkurrieren. 722 Einzelbewerber stehen zur Wahl. Jeder Wahlberechtigte darf analog zur Anzahl der Stadtratssitze 70 Stimmen vergeben. Vergibt man mehr als 70 Stimmen, wird der Stimmzettel ebenso ungültig wie bei handschriftlichen Zusätzen. Ungültig ist der Stimmzettel auch, wenn zwei Listen angekreuzt werden, jedoch keine Einzelbewerber, weil dann der Wählerwille nicht erkennbar ist. Werden zusätzlich zu den zwei Listen noch Einzelbewerber angekreuzt, gelten zumindest die Stimmen für die Einzelbewerber.

Kumulieren und Panaschieren: Man kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren), wenn man will, dass dieser Bewerber auf der Liste seiner Partei weiter nach vorne kommt. Zudem ist es möglich, Bewerber verschiedener Parteien mit bis zu drei Stimmen zu wählen (Panaschieren). Laut Wahlleiter Schäfer werden im Schnitt fünf Stimmen verschenkt, weil die Bürger bei der Verteilung die Zahl 70 nicht ausschöpfen. "Manche machen auch nur eine Drei beim Spitzenkandidaten der Partei." In diesem Fall wären ohne Listenkreuz sogar 67 Stimmen verschenkt. Mit dem Listenkreuz stellt man sicher, dass die nicht vergebenen Stimmen dann eben der bevorzugten Liste zugeordnet werden. Eine Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien gibt es nicht.


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Historische Entwicklung: Von der Möglichkeit, die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel zu verändern, machten 1948 bei der ersten Stadtratswahl nach dem Krieg nur 7,2 Prozent Gebrauch, 92,8 Prozent ließen den Stimmzettel unverändert und machten nur ein Listenkreuz. 2014 haben immerhin schon 48,7 Prozent der Wähler kumuliert und panaschiert, 51,3 Prozent beließen es bei der Wahl einer Partei.

Die Ergebnisse: Die Möglichkeit, 70 Einzelstimmen zu vergeben und die Reihenfolge der Kandidaten durcheinanderzuwirbeln, macht die Kommunalwahl aus demokratischer Perspektive äußerst reizvoll. Zugleich wird die Auszählung viel schwieriger. "Für Wahlhelfer ist das die Champions League", sagt Thomas Nirschl. Das Ergebnis für den Stadtrat wird daher – anders als das der OB-Wahl – auch nicht schon am Sonntag feststehen.

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