Körperwelten: Berlin verbietet Schau, Nürnberg eröffnet sie bald

21.10.2014, 06:00 Uhr
Gunther von Hagens\' "Körperwelten" gibt es seit Ende der Neunziger. Auch heute gibt es noch kontroverse Diskussionen über die Ausstellungen.

© C. Helldörfer Gunther von Hagens\' "Körperwelten" gibt es seit Ende der Neunziger. Auch heute gibt es noch kontroverse Diskussionen über die Ausstellungen.

Tote Menschen, wohin man schaut. Blankes, rosafarbenes Muskelfleisch, von den Scheinwerfern angestrahlt. Tote, die Fußball spielen. Tote, die pokern. Tote, die miteinander kämpfen. Das sind Exponate von Gunther von Hagens’ „Körperwelten“, die bald auch in Nürnberg zu sehen sind.

Es handelt sich um Leichen, die durch ein Verfahren, genannt Plastination, konserviert sind. Diese Methode stoppt den Verfall des toten Körpers und stellt haltbare anatomische Präparate für die wissenschaftliche und medizinische Ausbildung her.

Gegen die Zurschaustellung der Leichen gibt es zahlreiche kritische Stimmen, die diese ethisch infrage stellen. Einige Städte versuchten deshalb, die Anatomieschau zu verbieten — mit wenig Erfolg. Immer wieder entschieden Gerichte, dass die Präparate nicht gegen die Würde des Menschen verstoßen würden. Nur einzelne Exponate, wie beispielsweise ein Paar beim Sex, wurden verboten.

Der Bezirk Berlin-Mitte geht nun trotzdem gegen von Hagens’ Idee einer dauerhaften Ausstellung vor. Das geplante Museum widerspreche dem örtlichen Bestattungsgesetz. Demnach müssen Leichen beerdigt werden. Nach Einschätzung des Bezirks handelt es sich bei den Plastinaten weiterhin um Leichen, die dem Berliner Bestattungsgesetz unterliegen. Gründe für eine Ausnahmegenehmigung sieht der Bezirk nicht.

Körperwelten: Berlin verbietet Schau, Nürnberg eröffnet sie bald

© Foto: Reuters

Doch was bedeutet das für die Ausstellung in Nürnberg? Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, gelten in Bayern zwar andere Regelungen als in Berlin. Aber auch hier besteht eine Bestattungspflicht für Leichen, zu denen die konservierten Körper der Ausstellungen ebenfalls zählen. Wenn allerdings Exponate aus didaktischem Zweck gezeigt werden, können Ausnahmeregelungen greifen.

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2003 ein Urteil dazu gefällt“, sagt Robert Pollack vom Ordnungsamt. Damals stand die Anatomieschau vor dem ersten Besuch in München. Die rund 200 Leichenteile und Ganzkörper-Plastinate beeinträchtigten keineswegs die „Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit“. „In Berlin ist das möglicherweise anders, aber bei uns ist die Ausstellung deshalb erlaubt“, sagt Pollack.

Keine anrüchigen Posen

Eine genauere Prüfung einzelner Exponate habe das Amt nicht durchgeführt. „Diese spezielle Ausstellung mit dem Titel ,Eine Herzenssache‘ lief bereits in Hamburg ohne Probleme.“ Der Schwerpunkt ist das Herz mit seinem 96.500 Kilometer langen Netzwerk aus Arterien, Venen und Kapillaren, dargestellt mit rund 100 Exponaten. Hinzu kommen 17 Körper, die als Ganzes und in Aktion zu sehen sind. Dabei wird gezeigt, wie sich die Muskeln bei bestimmten Bewegungen verhalten. „Da gibt es keine anrüchigen Posen“, sagt Pollack.

In Berlin klagt von Hagens gegen das Verbot. Er bezweifelt, dass das Bestattungsgesetz für die Ausstellung gilt. Bis eine Entscheidung fällt, wird es allerdings dauern. In Nürnberg hingegen sind es nur noch wenige Tage, bis die „Körperwelten“ wie geplant am 24. Oktober eröffnen.

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