Kündigung gegen "Die Rechte"-Redner: VAG in Berufung
28.2.2017, 05:50 UhrAnfang September 2016 hatte die VAG Luft aus "wichtigem Grund" fristlos gekündigt: Kurz zuvor war der 54-Jährige während einer Neonazi-Veranstaltung der Partei "Die Rechte" als Redner aufgetreten und hatte dabei seinen VAG-Dienstausweis öffentlich getragen.
Aus Sicht des Unternehmens hatte der Straßenbahnfahrer damit seine Loyalitätspflichten gegenüber der städtischen Nahverkehrstochter verletzt.
Das Nürnberger Arbeitsgericht sah dies Ende Januar anders. Für eine Kündigung reiche Lufts Verhalten nicht aus. Dies vor allem deshalb, weil die VAG den 54-Jährigen vor der fristlosen Kündigung offenbar zu keinem Zeitpunkt abgemahnt hatte. Das Arbeitsverhältnis bestehe damit fort, so das Gericht.
Gegen dieses Urteil legt das Unternehmen nun Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ein. Man habe die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig analysiert, teilte eine VAG-Sprecherin am Montag auf Anfrage mit. Dabei habe sich die bisherige Rechtsauffassung nicht geändert. Durch die Berufung erlangt das Urteil des Arbeitsgerichts keine Rechtskraft. Fridrich Luft werde "bis zum Abschluss des Verfahrens nicht bei der VAG beschäftigt".
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