Für das Schnellladen von E-Autos - von 3,7 bis 22 Kilowatt - ist ein Drehstromanschluss mit einer geeigneten elektrischen Sicherung nötig. "All unsere Ladestationen haben eine entsprechende Sicherungsmaßnahme integriert", betont Willer. Dabei handelt es sich um den Typ A FI-Schutzschalter.
Aufgepasst beim Brandschutz
Entscheidet man sich für eine eigene Ladestation, müssen bei der Installation die geltenden Brandschutzauflagen eingehalten werden. Je nach Aufbau der Garage muss man unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Deshalb, rät Willer, sollte sich die Elektro-Fachkraft, die eine Ladestation installiert, vor Ort ein Bild von den Rahmenbedingungen machen. Müssen etwa Mauern durchbrochen werden, um Leitungen zu verlegen, ist es selbstverständlich erforderlich, dass der Brandschutz auch nach den Installationsarbeiten wieder vollständig hergestellt ist und alle geltenden Verordnungen eingehalten werden.
Wer in einer privaten beziehungsweise einer Mietgarage eine Wallbox installieren und in Betrieb nehmen möchte, sollte das auf jeden Fall eine Elektro-Fachkraft übernehmen lassen, rät Heidi Willer. Gibt es mehrere große Stromverbaucher im Haus, wie zum Beispiel eine Sauna, sollte der Experte vorab prüfen, welche Ladeleistung über den Netzanschluss der Wohnanlage überhaupt technisch zur Verfügung gestellt werden kann.
Sicherung kann rausfliegen
Der Standard-Hausanschluss liegt bei 30 Kilowatt. Wenn ein Elektroauto mit 22 Kilowatt geladen wird, könnten die 30 Kilowatt womöglich überschritten und eine Sicherung ausgelöst werden, wenn zeitgleich andere große Verbraucher wie eine Wärmepumpe oder ein Schweißgerät im Einsatz sind. Die Nutzer sollten ihr sonstiges Verbraucherverhalten daher also stets genau im Blick haben.
Wenn der Nutzer der Wallbox nicht selbst Haus- oder Grundstückseigentümer ist, muss er sich zunächst darum kümmern, von diesem eine Erlaubnis für die Installation der Ladestation einzuholen. Oftmals befindet sich die Garage allerdings nicht direkt am Haus, sondern auf einem gemeinsamen Grundstück, etwa auf einem Garagenhof mit mehreren Eigentümern. Und das macht die Sache kompliziert. Der Aufwand, die Wallbox zu installieren, ist in diesem Fall höher, weil ein eigener Netzanschluss an das jeweilige Netz der Elektrizitätsversorger notwendig ist.
Handelt es sich um ein gemeinsames Grundstück, muss außerdem jeder einzelne Eigentümer zustimmen. In solchen Fällen, erklärt Willer, sei eine Regelung sinnvoll, wie mit anderen Eigentümern umgegangen wird, die zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls eine Ladelösung möchten. Parameter wie verfügbare Ladeleistung, Laststeuerung und auftretende Kosten können dann von Beginn an mit allen Betroffenen abgestimmt werden.
Veto droht
Die genannten Voraussetzungen gelten übrigens auch für die Tiefgaragen von Wohneigentumsanlagen. Darüber hinaus sollte ein Fachmann unbedingt prüfen, welche Ladeleistung über den Netzanschluss der Wohnanlage zur Verfügung gestellt werden kann.
Befindet sich die Tiefgarage in einem Gebäude mit mehreren Eigentümern, müssen auch hier immer alle Beteiligten zustimmen. Wenn auch nur ein Miteigentümer sein Veto einlegt, kann die Ladestation nicht installiert werden. Derzeit, erklärt Heidi Willer, plant die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle, um künftig die Installation auch für
Mieter zu erleichtern.
Wichtig: Seit dem 21. März 2019 besteht für jede Ladeeinrichtung für Elektro-Fahrzeuge eine Meldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber, die noch vor der Installation erfolgen muss. Bei einer Ladeleistung über elf Kilowatt muss der Netzbetreiber vorher zustimmen.