Müll-Sauerei: Nürnberg will Sack-Sünder härter bestrafen
7.7.2017, 05:56 UhrSie sorgen immer wieder für Ärger, nicht nur bei den Bürgern, die ihre liebe Not mit den empfindlichen, dünnen Plastiktüten haben. Auch der Stadt Nürnberg sind die Gelben Säcke ein Dorn im Auge. Aber nicht nur die Säcke, sondern auch die Tatsache, dass diese teilweise schon Tage vor der Abholung Straßenzüge säumen, Laternenmasten umstellen oder gar ganze Blumenbeete erdrücken.
Damit soll aber bald - zumindest wenn es nach Bürgermeister Christian Vogel geht - Schluss sein. Im nächsten Werkausschuss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör) will er eine Satzungsänderung vorschlagen, die für Müllsünder teuer werden kann. "Die Satzung soll verbindlich regeln, dass der Gelbe Sack erst am Vorabend der Abholung ab 18 Uhr auf die Straße gestellt werden darf", so Vogel. Das sei zwar jetzt schon „im Sprachgebrauch“ so üblich, aber leider würden sich viele nicht daran halten. "Mit der Satzungsänderung erfährt das ganze Rechtskraft."
"Wir wollen Umdenken erreichen"
Praktiziert wird dieses Verfahren bereits in Saarbrücken. "Die Kollegen dort berichten, dass das Bußgeld Wirkung zeigt", sagt Vogel. Konkret sollen es 55 Euro sein, die - sofern der Schuldige auffindbar ist - fällig werden, wenn der Gelbe Sack zu früh vor der Tür steht.
Vogel glaubt, dass das neue Rechtsmittel die meisten Bürger aber gar nicht trifft: "Viele halten sich bereits daran. Leider gibt es aber auch einige Menschen, denen ist das egal. Und deshalb habe ich diesen Weg vorgeschlagen." Um neue Einnahmen geht es der Stadt aber nicht, betont er. "Wir wollen damit vor allem erreichen, dass bei den Menschen ein Umdenken stattfindet."
Außerdem räumt der Sör-Chef bereits vorab ein, dass sich die Kontrolle schwierig gestaltet. „Wir können gar nicht jeden bestrafen, das wollen wir auch gar nicht und vor allem wollen wir damit niemanden ärgern.“ Mitarbeiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs (ASN) und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör) sollen aber - sofern der Werkausschuss der Satzungsänderung zustimmt - dann vermehrt darauf achten, Missstände dokumentieren und melden. Kann übrigens, wie etwa im Falle eines Mehrfamilienhauses, kein direkter Verursacher ausgemacht werden, erhält der Hauseigentümer den Bußgeldbescheid.
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