Mundschutz-Pflicht: Hier können Sie in Nürnberg Masken kaufen

4.5.2020, 12:57 Uhr

In Nürnberg herrscht Maskenpflicht: Menschen mit Schal vor Mund und Nase, gekauften oder selbst genähten Masken bestimmen das Stadtbild. Wer gegen die Mundschutzpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen, das bei mehrfachem Fehlverhalten auch verdoppelt werden kann. Kontrolliert wird dies beispielsweise durch die Polizei und kommunale Ordnungsdienste.

Mundschutz in Internet kaufen

Unsere Leserinnen und Leser können im nordbayern.de-Lesershop Mund-Nasen-Masken und Mundtücher kaufen. Weiße, bei 95 Grad waschbare Behelfs-Masken zum Binden gibt es im Viererpack zu einem Verkaufspreis von 24,90 Euro. Diese sind auch für Allergiker geeignet.

Dehnbare Mundtücher bzw. Multifunktions-Schals, die bei 60 Grad waschbar sind, gibt es in rot und orange für 5,90 Euro. Alternativ können diese im Ofen bei 70 Grad und mindestens einer halben Stunde "Backzeit" desinfiziert werden.

Außerdem vertreiben in Nürnberg beispielsweise die Mudra, KleinKontor, Atemloft, Made in Nürnberg, Wöhrl und Laserwear Masken via Onlineshop. Selbst genähte Behelfsmasken aus der Noris finden sich beispielsweise auf dem Onlineportal Etsy.

Erhältlich sind Behelfs-Masken auch in immer mehr Supermärkten, Drogerien und Bäckereien. Allerdings sollten Kunden bereits vor dem Betreten des Ladens einen Mund-Nase-Schutz tragen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich eine Maske selbst zu nähen.

Wo muss in Nürnberg eine Maske getragen werden?

Doch wo überall muss man in Nürnberg Mundschutz tragen? Verpflichtet sind sowohl Mitarbeiter als auch Kunden in Läden. Außerdem braucht es eine Mund-Nase-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln - und das laut VAG nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch schon an den Bahnsteigen sowie an den Bus -und Straßenbahnhaltestellen. Zudem besteht dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zufolge die Maskenpflicht auch im Regionalverkehr, nicht aber im Fernverkehr.

Ebenfalls nötig ist ein Mundschutz bei Behördengängen in den Dienststellen der Nürnberger Verwaltung. Allerdings nicht beim Einkaufen auf dem Hauptmarkt und den anderen städtischen Wochenmärkten: Hier hat die Stadt Nürnberg eine anders lautende Anweisung korrigiert. Masken werden an Verkaufsständen unter freiem Himmel dringend empfohlen, sind aber weder für Verkäufer noch Käufer verpflichtend.

An Orten mit Mundschutzpflicht reicht es aus, wenn Mund und Nase abgedeckt sind, beispielsweise durch eine Stoffmaske oder ein Tuch. Das soll verhindern, dass Viren beim Niesen, Husten oder Sprechen übertragen werden. Übrigens: Wer aufgrund einer Behinderung, Asthma oder einer Erkrankung glaubhaft machen kann, dass das Tragen einer Maske für ihn unzumutbar oder unmöglich ist, muss keine tragen, so die Stadt Nürnberg. In diesem Fall solle man aber eine ärztliche Bestätigung dabei haben, die das belegt.


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