Nach Abschiebe-Eklat in Nürnberg: Afghane äußert sich
2.6.2017, 16:57 UhrSein Anwalt Michael Brenner sagte: "Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat vorgesprochen." Es sei für Flüchtlinge aber oft nahezu unmöglich, einen Pass zu bekommen. Erst in diesem Jahr hätten die afghanischen Behörden Asef N. einen Reisepass ausgestellt. Als er im März eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe, habe er ihn vorgelegt.
Das Dokument aus dem Jahr 2007, das Asef N. laut der Regierung von Mittelfranken hatte, aber den Behörden nicht vorgelegt habe, sei die sogenannte Tazkira gewesen, ein afghanisches Identitätsdokument. Seit wann Asef N. dieses Dokument hatte und warum er es nicht vorgelegt hat, könne er nicht sagen, erklärte Brenner.
Asef N. wolle am Freitag eine Art Aufnahmeprüfung bei einem Ausbildungsbetrieb machen. "Wir wollen den Weg, den er hier gegangen ist, fortsetzen." Er werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit Asef N. in Deutschland bleiben kann. Als erstes wolle er eine Duldung für den 21-Jährigen beantragen. Denn er sei ja nach wie vor ausreisepflichtig, eine Abschiebung stehe weiter im Raum. Brenner kritisierte zudem, dass sein Mandant zum Zeitpunkt des Abschiebeversuchs am Mittwoch nicht gewusst habe, dass sein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden war. Die Begründung sei ihm erst von der Polizei ausgehändigt worden.
Verein dementiert Drohung von Asef N.
Der Verein "Mimikri", der den 21-jährigen Afghanen betreut, weist die Vorwürfe des bayerischen Innenministeriums und der Regierung von Mittelfranken im Falle Asef N. entschieden zurück.
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Der Verein, der sich für junge Menschen einsetzt, die aus ihrer Heimat geflohen sind, zeigt sich entsetzt über die Aussagen aus Politik und Staatsverwaltung. So könne sich Asef N. nicht daran erinnern, gedroht zu haben, dass er zurückkomme und Deutsche umbringen werde.
Laut Polizei hatte der 21-Jährige beim Versuch seiner Abschiebung am Mittwoch gesagt: "Ich bin in einem Monat wieder da. Und dann bringe ich Deutsche um."
Durch die Situation sei der 21-Jährige selbst in einen "emotionalen Ausnahmezustand" geraten. Er sei von Polizisten wie ein Verbrecher in Handschellen gelegt worden und am Boden liegend über den Asphalt gezerrt worden. Videoaufnahmen würden das dokumentieren. "Hierbei hat er sich Schürfwunden an der linken Hand, an der linken Wange und im linken Brustbereich zugezogen."
Diese Situation habe ihn wütend und aggressiv gemacht. Nach Auskunft von Mimikri entschuldige sich der junge Afghane, falls er in diesem Zustand "höchster Erregtheit" eine solche Drohung ausgestoßen haben sollte.
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Drohung für Ermittlungsrichterin nicht relevant
Auch vor der Ermittlungsrichterin sei der Satz am Donnerstag zur Sprache gekommen, sagte Rechtsanwalt Brenner am Freitag - ohne weitere Folgen für seinen Mandanten. Die Richterin entschied, dass Asef N. nicht bis Ende Juni in Sicherungshaft muss.
Eine Sprecherin der Regierung von Mittelfranken verkündete am Freitag, dass gegen die Entscheidung des Gerichts inzwischen Beschwerde eingelegt worden sei.
Am Freitagnachmittag lehnte das Landgericht Nürnberg diese Entscheidung allerdings ebenfalls ab.
Am Mittwoch war es vor einer Berufsschule am Berliner Platz in Nürnberg zu Auseinandersetzungen zwischen Schülern und Polizei gekommen, weil bis zu 300 Menschen gegen die geplante Abschiebung von Asef N. protestierten und die Situation anschließend aus den Fugen geriet.
Nach den Tumulten mit der Polizei rund um die geplante Abschiebung wurde indes Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zwei Fälle von Angriffen auf Polizisten und Körperverletzung vor, wie eine Sprecherin am Freitag sagte. Es handele sich bei dem 22-Jährigen nicht um einen Schüler, sondern vermutlich um jemanden aus dem linksautonomen Spektrum.
Während die Polizei am Mittwoch versucht habe, einen Teilnehmer der Sitzblockade vor einer Berufsschule in Nürnberg wegzutragen, habe sich der 22-Jährige von hinten auf einen Polizisten gestürzt und versucht, ihn davon abzuhalten. Beim Versuch, den Mann festzuhalten, habe dieser in Richtung der Beamten getreten und geschlagen.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 2. Juni um 16.56 Uhr aktualisiert.
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