Vor Gericht

Nicht von der Kunstfreiheit gedeckt: Geldstrafe für Söder-Graffito mit Nazi-Symbolik

dpa

14.6.2023, 11:21 Uhr
Der Mann mit dem Künstlernamen Fabian Zolar hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Das Landgericht verwarf nun die Berufung des 39-Jährigen.

© dpa/Stefan Hippel Der Mann mit dem Künstlernamen Fabian Zolar hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Das Landgericht verwarf nun die Berufung des 39-Jährigen.

Die Geldstrafe für einen Künstler wegen eines Graffito, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Art SS-Uniform zeigen soll, hat Bestand. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwarf die Berufung des 39-Jährigen am Dienstag als unbegründet. Ein mutmaßlich gewaltvoller Polizeieinsatz, der Auslöser für das Graffito gewesen sein soll, beschäftigt mittlerweile das Landeskriminalamt (LKA).

Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann im März wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt.

Der Mann mit dem Künstlernamen Fabian Zolar hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Es zeigt in der oberen Hälfte nach Überzeugung des Gerichts Söder in einer Art SS-Uniform. Darunter sind zwei Szenen zu sehen, in denen Polizisten ähnelnde Personen Gewalt ausüben.

Künstler kritisiert vermeintliche Polizeigewalt

Der Mann schilderte vor Gericht, er habe im Juni 2022 vor der Scheune "brutale Gewalt" von Polizeibeamten erlebt. Zuvor sei es dort zwischen seinem psychisch kranken Bruder und einem Hundehalter zu einer Auseinandersetzung gekommen. Als er die Beamten angesprochen habe, sei er mit Gewalt auf den Boden gedrückt worden und habe sich mehrere Verletzungen zugezogen.

Das LKA bestätigte auf Anfrage, dass wegen des Vorfalls ermittelt wird. Nähere Angaben machte es mit Verweis auf das laufende Verfahren zunächst nicht. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Diese für ihn traumatische Erfahrung sei Anlass für die Darstellung an der Scheune gewesen, sagte der Mann. Er bestritt, den Ministerpräsidenten abgebildet zu haben. Die Richterin am Landgericht zeigte sich dagegen "vollkommen überzeugt", dass die Abbildung Ministerpräsident Söder zeige. Die Uniform sehe in der Gesamtschau zudem einer SS-Uniform zum Verwechseln ähnlich. Der Verteidiger des Mannes hatte auf eine satirische Darstellung sowie die Kunstfreiheit verwiesen und erneut einen Freispruch gefordert. Der 39-Jährige kündigte nach der Urteilsverkündung an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Es ist Revision möglich.

3 Kommentare