Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci kommt aus U-Haft frei
19.2.2018, 19:06 UhrWie Büyükavcis Anwalt Yunus Ziyal mitteilte, kam das Oberlandesgericht München damit einem entsprechenden Antrag der Verteidigung zuvor. Ziyal hatte schon seit längerem moniert, dass die Dauer der U-Haft nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Die in der Psychiatrie des Nürnberger Klinikums beschäftigte türkischstämmige Ärztin war (wie mehrfach berichtet) im April 2015 zusammen mit neun anderen Personen festgenommen und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt worden. Konkret geht es um Aktivitäten für die TKP/ML, eine kommunistische Splitterpartei, der in der Türkei Anschläge auf staatliche Einrichtungen vorgeworfen werden. Keinem der Angeklagten wird eine persönliche Beteiligung an solchen Straftaten angelastet.
Das Verfahren gilt als höchst umstritten, da ein Großteil der Ermittlungsunterlagen aus Dokumenten türkischer Sicherheitsbehörden besteht. Der der Anklage zugrundeliegende Paragraf 129b des Strafgesetzbuches setzt für die Strafverfolgung eine sogenannte Ermächtigung des Bundesjustizministers voraus.
Dass diese erlassen wurde, bewerteten Kritiker als politische Gefälligkeit gegenüber der türkischen Regierung. Für die Freilassung Büyükavcis hatten sich unter anderem Kolleginnen der Klinikärztin eingesetzt. Der Prozess in München wird fortgesetzt. Die Freilassung aus der U-Haft ist mit Meldeauflagen verbunden.
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