Nürnbergs verkaufsoffene Sonntage sorgen für Streit
26.11.2013, 07:00 UhrDie vier Terminvorschläge liegen auf dem Tisch, am 4. Dezember müssen die Stadträte sie aber noch absegnen. Die Geschäfte dürfen demnach an folgenden Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen: In der Innenstadt zum Ostermarkt am 6. April 2014 und zum Herbstmarkt/Altstadtfest am 28. September. In der Südstadt fallen die Termine auf den 18. Mai zum Maifest am Aufseßplatz und anlässlich des Herbstvolksfests am 14. September. Die Termine hat die Stadt mit den Nachbarkommunen abgestimmt.
Uwe H. Werner, Geschäftsführer des Handelsverbands, begrüßt die Absprache mit den Nachbarstädten und „die Öffnungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe in Nürnberg außerordentlich“. Der Branchenverband befürwortet Aktionen wie die Sonntagsöffnung, weil sie Publikum (und Käufer) aus der ganzen Region nach Nürnberg bringt.
Besucher befragt
Dies ist aber ein Grund, weshalb der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), ÖDP und die „Allianz für den freien Sonntag“ die vier Öffnungsnachmittage ablehnen. „Die Allianz hat 2012 stichprobenartig Umfragen unter 515 Besuchern beim Herbstmarkt gemacht. 483 gaben an, allein wegen der Ladenöffnung gekommen zu sein“, so Mittelfrankens DGB-Chef Stephan Doll. „Dies macht deutlich, dass erst die Ladenöffnung die Besucher in die räumlich weiter entfernten Geschäfte zieht, nicht der Markt.“ Dies, so argumentiert auch ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger, stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des Freistaats.
Er verweist auf Paragraf 14 im Ladenschluss-Gesetz, wonach Sonntagsöffnungen nur zu Veranstaltungen möglich seien, „die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht.“
Das Ordnungsamt hält die Termine für rechtmäßig. „Die Anlässe Maifest und Herbstvolksfest für den Südstadtbereich sowie Ostermarkt und Herbstmarkt/Altstadtfest sind eingeführte und gut besuchte Veranstaltungen. Dass möglicherweise zwischenzeitlich die Sonntagsöffnungen mehr Besucher anziehen als die Veranstaltungen alleine, steht nicht im Widerspruch zu den rechtlichen Voraussetzungen“, heißt es in einer Stellungnahme. Es wird eingeräumt, dass die Sonntagsöffnungen in der Südstadt deutlich weniger Resonanz hatten in den vergangenen Jahren als die anderen.
Die Stadt Nürnberg hält die vier Termine für vertretbar und — hier geht es um einen weiteren Kritikpunkt der Gegner — gedeckt durch den Schutz des Sonntags. So liegen die Öffnungszeiten der Geschäfte nach den Zeiten der Hauptgottesdienste. Stadtrat und Pastoralreferent Thomas Schrollinger verweist dagegen auf den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz „als Tag der Arbeitsruhe“. „Dies wird durch die Ausnahmeregelung umgangen“, meint er.
„Zur Arbeit gezwungen“
Auch DGB-Vertreter Doll argumentiert mit der Arbeitsruhe am Sonntag. „Das ist eine Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel. Durch verkaufsoffene Sonntage wird diesen das ohnehin schon verkürzte Wochenende vollständig zunichtegemacht.“
Doll betont, dass es ihnen nicht um eine „Bevormundung mündiger Menschen“ gehe, sondern „um die Verhinderung einer Benachteiligung der Menschen, die sonntags zur Arbeit gezwungen werden“. Betroffen seien in der Branche im Wesentlichen Frauen und die Inhaber kleinerer Geschäfte. Das Ordnungsamt sieht einen „verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Positionen und dem Sonntagsschutz“.
In der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach finden nach einer Übersicht 2014 insgesamt zwölf verkaufsoffene Sonntage statt. In Fürth und Erlangen sind es je drei, in Schwabach zwei Termine.
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