Pfefferspray: Polizist wegen Körperverletzung vor Gericht

22.6.2015, 12:29 Uhr

Was war passiert? Burak G. (Namen der Betroffenen geändert) war mit seinem Auto an der Adlerstraße unterwegs, als er von der Polizei angehalten wurde. Einen Füherschein hatte er nicht dabei. Das einzige Dokument, das er vorweisen konnte, war der Fahrzeugschein. Die Beamten hatten Zweifel daran, dass Burak G. die Person ist, die dort als Fahrzeughalter angegeben ist.

Um die Identität des Fahrers zweifelsfrei zu klären, wollten die Beamten mit dem Mann heimfahren. Burak G. war einverstanden - startete dann jedoch den Motor und schloss die Autofenster. Polizist Martin F. dachte, der Kontrollierte wolle davonbrausen. Es folgte ein Gerangel um die Autotür. Als der Streifenpolizist sie ein Stück öffnen konnte, zog Burak G. daran - und bekam vom Polizisten eine Ladung Pfefferspray verpasst.

Auf der Dienststelle stellte sich dann heraus, dass es sich bei Burak G. sehr wohl um die Person handelt, die auch im Fahrzeugschein angegeben ist. Wegen Körperverletzung im Amt erstattete der Mann Anzeige gegen den Polizisten.

Während der ersten Verhandlung am Amtsgericht zeichnete sich jedoch ab, dass das Vorgehen des Polizisten in einer solchen Situation durchaus als regelkonform betrachtet werden kann.

In der Polizeiausbildung werden Verkehrskontrollen übrigens auch mit Maßnahmen bis hin zum Schusswaffengebrauch geübt. Burak G. indes ist anscheinend der Belastungseifer abhanden gekommen. Er erschien gar nicht erst vor Gericht, wo er als Zeuge hätte befragt werden sollen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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