Neue Details bekannt

38-Jähriger durch Polizeiwaffe in Nürnberg getötet - darum lag ein Haftbefehl gegen den Mann vor

Alicia Kohl

Redakteurin

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11.03.2025, 16:41 Uhr
Die Heistelstraße war für mehrere Stunden gesperrt.

© Daniel Löb/dpa Die Heistelstraße war für mehrere Stunden gesperrt.

Um einen Haftbefehl zu vollstrecken, ist die Polizei am Dienstagmorgen mit einer Streife in den Stadtteil Werderau in Nürnberg gefahren. Sie hat den gesuchten 38-Jährigen, der offenbar als Kampfsportlehrer tätig war, dort in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Heisterstraße angetroffen, nach Angaben der Polizei habe der Mann sich gegen die Vollstreckung des Haftbefehls aber gewehrt. Am Dienstagabend gab die Polizei noch die Information heraus, dass der Mann wohl mit einem Küchenmesser bewaffnet gewesen sein soll. Einer der beiden Polizisten hat daraufhin offenbar auf den 38-Jährigen geschossen, trotz umgehender Versorgung und Reanimationsmaßnahmen ist er noch vor Ort verstorben.

Über den Haftbefehl war bislang nur bekannt, dass er wegen Körperverletzung vollstreckt werden sollte. Heike Klotzbücher, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, erklärt, dass diese Körperverletzung gegen zwei Erwachsene gerichtet war. Der Haftbefehl wurde ausgestellt, weil "Fluchtgefahr" bestand, in dem Fall, weil der Mann zum Zeitpunkt der Körperverletzung offenbar über keinen festen Wohnsitz verfügte. Ob die Wohnung, in der die Polizei ihn schließlich angetroffen hat, seine eigene war, ist nicht bekannt. Es ist aber durchaus üblich, dass bei einem Haftbefehl wegen Fluchtgefahr dann nochmal überprüft wird, ob die Gründe dafür überhaupt noch bestehen, so Klotzbücher. Mehr verrät die Staatsanwaltschaft aufgrund des laufenden Verfahrens aktuell nicht.

Dass die Polizei mit nur einer Streife zu einer Person fährt, gegen die ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorliegt, sei vollkommen üblich, sagt Marc Siegl, Pressesprecher der Polizei Mittelfranken. Eine pauschale Aussage zu dem polizeilichen Vorgehen in solchen Fällen sei aber nicht möglich, es werde regelmäßig eine Bewertung vorgenommen. Es gäbe auch Menschen, bei denen für die Vollstreckung eines Haftbefehls das SEK vor der Tür steht, aber auch andere, bei denen nur eine Streife kommt. "Und alle Abstufungen dazwischen", so Siegl.

Wie viele Schüsse der Polizist schließlich abgegeben hat, behält die Staatsanwaltschaft "aus ermittlungstaktischen Gründen" für sich. "Da sagen wir noch nichts", sagt Klotzbücher. Das liege daran, dass aktuell noch Zeuginnen und Zeugen befragt werden und die Spuren aus der Wohnung ausgewertet werden müssen. "So ein Spurengutachten dauert oft etwas länger", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Im Regelfall seien das mehrere Wochen oder sogar Monate.

Dieser Artikel wurde am 11. März um 16.41 Uhr aktualisiert.


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