Prozess gegen Ex-NPD–Mann Biller geplatzt
10.12.2013, 07:29 Uhr„Ich hoffe, ich sehe Sie hier nicht mehr“, beendete Amtsrichter Bernd Kirchhof im April 2012 den letzten Prozess gegen den Angeklagten Biller, denn beim nächsten Wiedersehen müsse Biller damit rechnen, „in den Knast“ zu marschieren.
Damals hatte Rainer Biller via Facebook die Opfer des NSU-Terrors verhöhnt. Er schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Wenn wir Glück haben, verschwinden erst die Dönerbuden und dann der Rest der Mischpoke.“ Der geschmacklose Kommentar brachte ihm zwar eine Verurteilung wegen Volksverhetzung ein, doch das Gericht verließ er als freier Mann. Amtsrichter Kirchhof verhängte damals eine Bewährungsstrafe von vier Monaten, dazu eine Geldauflage von 1000 Euro.
Der ehemalige NPD-Funktionär Rainer Biller hätte die belehrenden Abschiedsworte des Amtsrichters als Hinweis darauf verstehen können, was ihn erwartet, wenn er in der Bewährungszeit versagt.
Doch Biller machte weiter. Gestützt auf eine Krücke und flankiert von Verteidiger Patrick Schmidt steht der 48-Jährige nun erneut vor Amtsrichter Bernd Kirchhof – diesmal wirft ihm die Anklage das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor.
Befangenheitsantrag gestellt
Im November 2012 veröffentlichte er auf seiner Facebook-Seite das Foto eines Fußballspielers. „Hitler, 88“ stand auf dessen Trikot, ein weiterer Spieler reckte den ausgestreckten rechten Arm zum Hitlergruß.
Biller äußert sich nicht. Dafür erläutert sein Anwalt wortreich, dass er Richter Kirchhof für befangen halte – weil dieser in der letzten Sitzung zu verstehen gab, dass Biller bei künftigen Fehltritten Gefängnis drohe. Die Folge: Die Verhandlung wird ausgesetzt, über den Befangenheitsantrag muss ein anderer Richter entscheiden, dann wird neu terminiert.
Die Strafprozessordnung schreibt übrigens ausdrücklich vor, dass Angeklagte zu belehren sind, wenn ihre Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Schließlich droht der Widerruf der Bewährung nicht nur, wenn Straftäter rückfällig werden, sondern häufig auch dann, wenn sie beispielsweise nur versäumen, ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.
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