Punk mit Kieferbruch: Prügelnde Polizisten vor Gericht
3.6.2016, 05:57 UhrNoch ist nicht geklärt, was am 2. Oktober 2015 gegen 21.15 Uhr an der Ecke Frankenstraße/Tiroler Straße in Nürnberg geschah. Fest steht allerdings, dass ein junger Mann einen beidseitigen Kieferbruch erlitt und zwei aufwendige Operation über sich ergehen lassen musste; zwei Metallplatten wurden ihm eingesetzt. Eine Verletzung, die ihm, davon geht Staatsanwältin Gabriele Ebenhöch aus, ein Polizist zufügte. Gefährliche Körperverletzung wirft sie dem Angeklagten (34) vor, er gehörte damals zu einem Zug des Unterstützungskommandos (USK) und wurde zum Einsatz an die Frankenstraße gerufen.
Dort waren ein VAG-Busfahrer und zwei Passanten angegriffen worden, vor Ort vernahmen bereits Polizisten mehr als ein Dutzend Punks, das USK sollte helfen, diese Zeugen zu verhören und Tatverdächtige zu stellen. Gut möglich, dass die Stimmung bedrohlich war. Es wurde lautstark geschrien, die Punks kesselten den mutmaßlichen Täter angeblich in ihrer Gruppe ein, um den Polizisten den Zugang zu ihm zu verwehren. Doch laut Anklage kam es vor allem zu einem polizeilichen Gewaltexzess: Der USK-Beamte verpasste einem der Punks einen Faustschlag gegen den Kopf und streckte ihn mit einem weiteren Fausthieb zu Boden. Dem knienden Mann trat er mit dem rechten Fuß direkt ins Gesicht. Dann fesselte er ihn.
Geldstrafe verhängt
Körperverletzung im Amt ist ein Delikt, das geeignet ist, das Ansehen der gesamten Polizei zu schädigen. Doch bei diesem Einsatz stand ein junger Beamter (24) am Straßenrand und wollte nicht zulassen, dass dieser Kollege seine Macht missbraucht und den Ruf der gesamten Polizei ruiniert. Tage später wandte er sich an seinen Zugführer.
Nun gilt der 24-Jährige als Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft und schildert vor dem Amtsgericht, was er sah. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, nennt seinen Kollegen "jung und überfordert". Das Verfahren wurde ausgesetzt, weil das Amtsgericht weitere Termine ansetzen will. Wann der Prozess wieder aufgerollt wird, ist offen.
Auch in einem weiteren Fall war es ein Kollege, der nicht die Augen vor dem verschließen wollte, was er auf der Polizeiwache gesehen hatte: Nach Auseinandersetzungen von Anhängern des 1. FCN und Wacker Burghausen verhörte ein Polizist (43) am 29. März 2014 gegen 23.45 Uhr einen Burghausen-Anhänger und schlug den mit Handschellen gefesselten Mann gegen die Wand.
In erster Instanz war er bereits zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, in der Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde das Urteil gerade auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Euro (9000 Euro) abgemildert. Der Geschädigte selbst hat kein Interesse an Strafverfolgung. Gegen den Polizisten ist auch ein Disziplinarverfahren anhängig.