Randale bei FCN-Spiel: Ermittler enttarnte Flaschenwerfer
11.7.2014, 06:00 UhrFür René S. (alle Namen geändert) bedeutet die Eintracht sein Leben. Nahezu alle Heim- und Auswärtsspiele schaut sich der Frankfurter im Stadion an. So auch im September vor zwei Jahren, als sein Verein in Nürnberg gewann. Nach dem Spiel begleitete die Polizei die auswärtigen Fans zu ihren Bussen an der Großen Straße. Die Stimmung unter den etwa 300 grölenden Frankfurter Ultras heizte sich schnell auf: Sie wollten an den Beamten vorbei zurück in Richtung Stadion, um die gegnerischen Fans aufzumischen. Doch die Polizei bildete eine Sperre und hielt die Eintracht-Anhänger so auf dem Parkplatz fest.
Schnell war der neue Feind gefunden, schilderte ein Polizeibeamter, der vor Ort gewesen war, die Situation. Aus den Reihen der Ultras flogen Steine und Flaschen auf die Polizisten. René S., der in der Vergangenheit schon ein paar Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hielt sich hinter dem Pulk der Frankfurt-Fans an den Bussen auf. „Ich habe mich mit Absicht dorthin zurückgezogen, um mich von den Ultras zu distanzieren“, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Wegen seiner Vorgeschichte habe er kein Interesse, in „so etwas“ hineingezogen zu werden. „Mein Leben verläuft jetzt in anderen Bahnen“, betonte der Fußballfan.
Wenig später fuhren die Busse bis zu einer Autobahnraststätte nahe Würzburg, wo sich die Eintracht-Fans mit Getränken eindecken wollten. Als René S. aus dem Laden trat, wurde er von zwei Polizisten festgenommen. Der Vorwurf: Er soll während der Randale eine Flasche in Richtung der Beamten geworfen haben.
Vor Gericht sagte René S. aus, dass er dies definitiv nicht getan habe. Wegen eines Steinwurfs war er 2012 schon einmal verurteilt worden. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt.“ Als Beweis führte er einen Zeugen an.
Kai W., Polizist aus Frankfurt, kennt die Ultras-Szene gut. Auch bei Auswärtsspielen der Eintracht ist er oft dabei, als Ansprechpartner für die Fans, aber auch als Berichterstatter für die Polizei. In Nürnberg hat er die Ausschreitungen der Eintracht-Anhänger gegen die Nürnberger Beamten beobachtet, sagte er. Auch S., der weiter hinten an den Bussen stand, sei ihm aufgefallen. „Wir hatten mehrmals Blickkontakt“, berichtet W. „Mir kam es so vor, als wollte mir S. so verdeutlichen, dass er sich bewusst von den Ausschreitungen distanziert.“
Ihm sei René S. nicht als aggressiver Fan bekannt, betonte der Polizist. Er habe stets auf Anrufe oder Vorladungen reagiert. „Das ist selten in der Szene. Normalerweise sprechen die Ultras nicht mit der Polizei.“ Allerdings räumte der Beamte ein, dass er sich nach einiger Zeit zurückziehen musste, weil auch auf ihn Flaschen geworfen wurden. Ab da hatte er S. aus den Augen verloren.
Verdeckter Ermittler hatte sich unter Eintracht-Anhänger gemischt
Die Wende brachte ein weiterer Zeuge: Andreas M. hielt sich während der Tatzeit ebenfalls mitten unter den Fußballfans auf dem Großparkplatz auf – als verdeckter Ermittler der Polizei. Während der Eskalation warf ein Ultra direkt vor ihm eine Flasche. M. ließ den dunkel gekleideten Fan – auch als dieser den Platz wechselte – nicht aus den Augen und prägte sich sein Gesicht ein.
Er merkte sich auch das Kennzeichen des Busses, in den der Täter wenig später einstieg und informierte seinen Einsatzleiter. Bis zur Raststätte fuhren sie dem Bus hinterher; dort identifizierte Andreas M. den 25-Jährigen und ließ ihn von Kollegen festnehmen. Der Verteidiger von René S. kann nicht glauben, dass der Polizist seinen Mandanten an der Kleidung erkannt hat. „Zu der Zeit war es schon dunkel. Außerdem tragen alle Ultras dunkle Jogginghosen und Kapuzenpullis, um der Polizei die Identifizierung zu erschweren.“
Andreas M. betonte jedoch: „Ich weiß, dass das ein schwerwiegender Vorwurf ist. Aber ich würde nie jemanden festnehmen lassen, wenn ich mir nicht absolut sicher bin.“ Die Staatsanwältin konnte M. überzeugen: „Der Angeklagte ist kein Fan, sondern ein Randalierer“, sagte sie und forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Schließlich könne René S. durchaus bemerkt haben, dass sich Kai W. zurückziehen musste und seine „freie Bahn“ ausgenutzt haben. Das Amtsgericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird.
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