"Reichsbürger"-Prozess: Gericht will Tatort besichtigen
10.10.2017, 18:12 UhrEs geht unter anderem um die Lichtsituation zum Tatzeitpunkt vor knapp einem Jahr. Eine Frage ist, wie gut das Blaulicht am Einsatzfahrzeug zu sehen war.
Bei einem Polizeieinsatz am 19. Oktober 2016 hatte der 50-Jährige laut Anklage auf SEK-Beamte geschossen. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des "Reichsbürgers" beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.
Medienvertreter nicht zugelassen
Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
Der Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Ende August begonnen. Medienvertreter dürfen bei dem Ortstermin in der mittelfränkischen Gemeinde Georgensgmünd nicht in das Haus des Angeklagten. Der Hausrechtsinhaber - das Gebäude steht unter Zwangsverwaltung - hat Aufnahmen im Gebäude und auch von außen ins Gebäude nicht genehmigt.