Reißende Nähte: Ärger über neue Polizeiuniformen hält an

31.12.2019, 05:51 Uhr
Reißende Nähte: Ärger über neue Polizeiuniformen hält an

© Foto: Horst Linke

Nach langem Vorlauf begann 2017 der große Rollout. Rund 1,2 Millionen Uniformteile und Ausrüstungsgegenstände wurden an die etwa 27.500 Uniformträger bei der Polizei im Freistaat ausgegeben. Schon Ende 2017 gingen erste Beschwerden ein, im Jahr darauf häuften sich kritische Stellungnahmen in sozialen Medien sowie in Mails an die Polizeigewerkschaften. Doch es passierte nichts Greifbares.

Das Innenministerium verwies zuletzt darauf, dass in den zentralen Anlaufzentren lediglich rund 400 Beschwerden eingegangen seien – im Vergleich zur Zahl der Uniformträger falle dies kaum ins Gewicht. Gewerkschafter hingegen sprechen von Beschwerdefällen im deutlich vierstelligen Bereich. Inzwischen meldeten sich betroffene Kollegen schon gar nicht mehr, weil dies als sinnlos betrachtet werde.

Bayernweiter Trageversuch geplant

Inzwischen scheint ein wenig Bewegung in die Sache zu kommen. Das Logistikzentrum Niedersachsen, das die bayerische Polizei beliefert, soll nun die Qualitätsstandards überarbeiten – obwohl es nach offizieller Lesart gar keine Qualitätsprobleme gibt. Zudem ist ein neuer Trageversuch mit einer überarbeiteten Hose geplant, der 2020/21 mit rund 300 Beamtinnen und Beamten über die Bühne gehen soll. Das Polizeipräsidium Mittelfranken soll dafür etwa drei Dutzend Freiwillige rekrutieren, etwa 20 weitere stellt die Justiz.


Neue Uniform: Diskussionen über schwache Qualität


Den Anlass hierfür sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in der Tatsache begründet, dass die Gewerkschaft die Kritik der Einsatzkräfte in das Innenministerium weitergetragen habe. Es sei erfreulich, dass das Ministerium inzwischen "das Präsidium der Bereitschaftspolizei angewiesen hat, den neuen, bayernweiten Trageversuch durchzuführen", sagte der DPolG-Landesvorsitzende Rainer Nachtigall auf Anfrage der Lokalredaktion.

Doch es gibt weiteren Unmut. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Logistikzentrums Niedersachsen für den Online-Handel können viele Polizisten nicht nachvollziehen. Dort werden nämlich Beamte schlechter gestellt, wenn sie Bestellungen über das Bekleidungsgeldkonto bezahlen, als bei einer Bezahlung aus Privatmitteln.

Beamte bleiben auf schadhafter Ware sitzen

Als noch gravierender wird der Umgang mit Reklamationen wegen Qualitätsmängeln empfunden. Zwar ist das Logistikzentrum Kaufvertrags-Partner des Online-Bestellers. Dennoch leitet das Zentrum reklamierte Ware einfach an den Hersteller zur Bewertung dort weiter. Und der Hersteller kommt in aller Regel zu dem – wenig überraschenden – Schluss, dass es sich bei dem Mangel nicht um einen Herstellungsfehler handelt. Beamte bleiben also auf schadhafter Ware sitzen. Beobachter fragen sich, ob dies mit dem Gewährleistungsrecht in Deutschland vereinbar ist, das ja in erster Linie den Händler in der Pflicht sieht.

Dies sei "nicht das Geschäftsgebaren, das die Kollegen aus ihrem privaten Umfeld kennen", unterstreicht Nachtigall. Im normalen Online-Handel sei der Händler zuständig für Reklamationen. Mängel innerhalb der Garantiezeiten hätten regelmäßig einen kostenlosen Ersatz der Ware zur Folge. Die Gewerkschaft tritt deshalb dafür ein, dass das Logistikzentrum Niedersachsen seine Geschäftsbedingungen entsprechend nachbessert, und fordert zudem Transparenz in Verträgen und Geschäftsbedingungen zwischen dem Freistaat und dem Logistikzentrum.

Und das Logistikzentrum Bayern, das die Deutsche Polizeigewerkschaft gerne realisiert sähe? Eine Entscheidung dazu könnte im kommenden Jahr fallen. Doch auch dann bliebe noch bis zum Jahr 2023 alles so wie es heute ist.

12 Kommentare