Restaurantbesuch ab Montag: Diese Regeln sind zu beachten
22.5.2020, 11:48 UhrFörster ist nicht nur Extremsportler, zusammen mit seinem Bruder Michael betreibt er auch das Traditionslokal "Bratwurst Röslein" am Hauptmarkt. Am Wochenende hat er mit Mitarbeitern stundenlang Blumenkübel verrückt, um den Außenbereich des Rösleins zu vergrößern, mit Zustimmung der Stadt. Die zeigt sich zurzeit äußerst großzügig, mancherorts dürfen Biertische selbst auf Parkplätzen stehen.
Nun sitzt Förster in der Sonne und beobachtet, wie die Gäste das veränderte Ambiente annehmen: die weiter auseinanderstehenden Tische, die Bedienungen mit Mundschutz, die zentrale Anmeldung. "Was mich beruhigt: Stammgäste und Einheimische kommen wieder. Aber: 70 Prozent des Geschäfts fallen weg. 70 Prozent! Es gibt null Touristen, null Geschäftsreisende", stellt Förster nüchtern fest.
Er und andere Wirte laufen sich warm mit ihren Biergärten, sie üben für die große Belastungsprobe am nächsten Montag. Dann dürfen auch die Innenbereiche wieder Gäste empfangen, unter strengen Hygiene-Auflagen (siehe Infokasten). Besonders einschneidend ist der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern, der gewahrt sein muss. Im großen "Bratwurst Röslein" etwa bleiben nach Anwendung dieser Vorschrift von 550 Sitzplätzen innen noch 200 übrig. Bei kleineren Speiselokalen fragt sich daher so mancher Wirt, ob sich eine Wiedereröffnung unter diesen Umständen noch lohnt.
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Der "Dürre Hase" in der Unteren Schmiedgasse ist winzig, 25 Speisende passen in das Steakrestaurant hinein, "wenn man eng bestuhlt", sagt Wirt M. Abdiji. Noch laufen Renovierungsarbeiten, der enge Raum mit dem Mosaikmuster an den Wänden ist leer. Doch Abdiji hat eine neue Tisch- und Stuhlordnung schon im Kopf und die Kalkulation bereits auf dem Papier:
Bei voller Auslastung kann hier nur noch die Hälfte der Gäste sitzen, also muss jeder Gast mehr Umsatz bringen. Daher wird die Karte verändert, der günstigere Flammkuchen fällt raus, stattdessen stehen die hochpreisigeren Steaks im Mittelpunkt. "Das wird eine knappe Geschichte", ahnt Abdiji. "Wir versuchen, kostendeckend zu arbeiten, bis ein Impfstoff gefunden wird. Die Kunst besteht jetzt darin, nicht viele Schulden aufzubauen."
Ganz andere Sorgen haben Do Kim Anh und ihr Mann. Sie sind Eigentümer des "Asialand" in der Bärenschanzstraße, seit 1986 servieren sie traditionelle vietnamesische Küche. Sie müssen zwar keine Pacht bezahlen und fest angestellte Mitarbeiter haben sie auch nicht, deren Lohn erwirtschaftet werden müsste. Doch sie zählen sich beide zur Risikogruppe. Und dennoch möchten sie nicht aus Sorge vor Ansteckung daheimbleiben, sie vertrauen auf die Corona-Auflagen und die Umsicht der Gäste. In der nächsten Woche wollen sie wieder aufmachen, "das Restaurant war zwei Monate zu, das ist genug!", gibt sich Do Kim Anh kämpferisch.
Schließlich sei man nicht nur zum Sattwerden da, das Gastgewerbe stehe für Lebensqualität, betont Thomas Förster, der in Bayern auch Vizepräsident des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) ist. "Wenn es nach Virologen geht, würden wir unser Schäufele im Klinikum essen. Ausgehen, im Hotel übernachten, Wellness – geht das nicht mehr, schwindet die Attraktivität unseres Landes."
Diese Sorge ist groß. So teilte das Statistische Bundesamt mit, dass der Gastgewerbe-Umsatz in diesem März um 45,4 Prozent gegenüber März 2019 gesunken ist. Nach Angaben der Dehoga haben in einer Umfrage unter 4000 bayerischen Hoteliers und Gastronomen rund 40 Prozent angegeben, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken. "Wenn ein Wirt vorher schon am Hadern war", sagt Abdiji, "dann ist jetzt der Zeitpunkt zum Aussteigen."
Ab Montag dürfen Speisewirtschaften auch im Innenbereich wieder öffnen, allerdings nur von 6 bis 22 Uhr. Einfach hereinspazieren können Gäste aber nicht, man wartet am Eingang und wird platziert. Vorab muss reserviert werden, damit der Wirt die Kontaktdaten hat.
Eine Gruppenreservierung für mehrere Tische ist aber nicht erlaubt. Und wer spontan essen geht, muss in einer Gästeliste seinen Namen, die Telefonnummer und die Uhrzeit eintragen – zumindest eine Person pro Gruppe. So soll sichergestellt werden, dass man Bescheid bekommt, wenn sich herausstellt, dass ein Corona-Infizierter im gleichen Zeitraum essen war.
Die hinterlassenen Daten werden nach einem Monat vernichtet. Maximal zwei Haushalte dürfen an einem Tisch zusammensitzen, also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen. Vor allem der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll die Gäste vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.
Zudem herrscht Maskenpflicht, am Tisch allerdings nicht. Auch das Personal muss Mundschutz tragen, wenn es den Mindestabstand nicht einhalten kann.
Und eigentlich selbstverständlich: Wer in den 14 Tagen zuvor zu Covid-19-Fällen Kontakt hatte, darf kein Lokal besuchen. Auch wer Symptome wie Husten und Fieber hat, darf nicht kommen. Der Wirt kann dann den Zutritt zur Gaststätte verwehren.
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