Schulen und Kitas: Diese Regeln gelten ab dem 11. Januar in Bayern

8.1.2021, 16:18 Uhr
Schulen und Kitas: Diese Regeln gelten ab dem 11. Januar in Bayern

© Hauke-Christian Dittrich, dpa

Für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen gilt ab Montag weiterhin "zuhause bleiben". Der Distanzunterricht wird wegen des Infektionsgeschehens verlängert. Ab Februar soll es dann aber wieder zurück in die Klassen und zum Präsenzunterricht gehen. Schriftliche Tests wie Exen oder Schulaufgaben sind bis zum 29. Januar nicht möglich.

Das gab die Stadt Nürnberg bekannt. Außerdem werden "Abschlussprüfungen an allen Schularten verschoben." Dies trifft auch auf die Termine für "Zwischenzeugnisse (5. März) und Übertrittszeugnisse (eine Woche nach hinten)" zu.

In Nürnberg werden außerdem sogenannte Lernorte gebildet, um allen Schülerinnen und Schülern den Distanzunterricht zu ermöglichen. Die weiteren Informationen dazu sollen laut Stadt die jeweiligen Schulen weitergeben.

Apell des Oberbürgermeisters

Eltern von Kindern in den Jahrgangsstufen eins bis sechs, Förderschülern oder Kindern mit Behinderung steht trotzdem eine Notbetreuung zur Verfügung. Oberbürgermeister Marcus König appelliert aber nochmal an alle Eltern, denen es möglich ist, die Kinder zuhause zu betreuen, dies auch zu tun: "Auch ich weiß: Homeoffice und parallele Kinderbetreuung sind kaum machbar. Wir sehen die Sorgen und Nöte der Familien, dennoch ist die Infektionslage weiterhin zu hoch."

Laut dem Kultusministerium wird es in diesem Jahr keine Faschingsferien in Bayern (geplant 15. bis 19. Februar) geben, um den verpassten Unterricht schnell nachholen zu können.

Kitabetreuung bleibt weiterhin untersagt

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferienbetreuung bleibt weiterhin verboten. Die Notbetreuungen sind aber weiter zulässig. Die Eltern sollen, wenn möglich, ihren Bedarf an der Notbetreuung vorab wochenweise bis Ende Januar verbindlich festlegen und den Einrichtungen mitteilen. Eine Übersicht, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, finden Sie zum Beispiel hier.

Als alternative Betreuungsmöglichkeiten steht die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst" zur Verfügung. So die Stadt Nürnberg.


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Im Jahr 2021 regelt der Bund außerdem, dass das Kinderkrankengeld für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 Tage für Alleinerziehende) aufgestockt wird. "Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde," so die Bundesregierung.

Außerdem gibt es die Möglichkeit des Verdienstausfalls. Diese Entschädigung beläuft sich auf 67 Prozent des Netto-Verdienstausfalls und kann bei alleiniger Betreuung bis zu 20 Wochen in Anspruch genommen werden, informiert das Presseamt der Stadt Nürnberg.

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