Urteil im Fall Weisendorf

Schwester im Drogenrausch getötet: Gericht weist Dennis S. (17) in die Forensik ein

Ulrike Löw

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25.10.2023, 15:02 Uhr
Nach der Tat legten mitfühlende Menschen am Tatort in Weisendorf Blumen ab und stellten Kerzen auf.

© privat, NN Nach der Tat legten mitfühlende Menschen am Tatort in Weisendorf Blumen ab und stellten Kerzen auf.

Dennis (17) hat seine Schwester Robyn (14) getötet - schuldig ist er nicht. Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat ihn wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt. Er wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Das Jugendstrafverfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Tina Haase, Pressesprecherin der Justizbehörden Nürnberg teilt mit, dass die Richter der Jugendkammer I - getagt wurde mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen - davon überzeugt sind, dass Dennis S. vor den Angriffen auf seine Mutter und seine Schwester am 6. Januar 2023 Cannabis und halluzinogene Pilze konsumiert hatte. Er geriet damals in einen Rausch.

Dennis S. war bereits vorher an einer depressiven Störung erkrankt. Im Zustand der Schuldunfähigkeit stach er mit einem Küchenmesser seine Schwester nieder und verletzte seine Mutter - sie war zur Hilfe geeilt - schwer.

Wegen des im Rausch begangenen Tötungs- und Körperverletzungsdelikts war aufgrund der Schuldunfähigkeit des Angeklagten keine strafrechtliche Verurteilung möglich. Doch vorzuwerfen ist ihm, dass er sich fahrlässig in den Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt hatte.

Unbefristet in die forensische Psychiatrie

Das Gericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Maßregel aufgrund der vorhandenen psychischen Erkrankung gegenüber der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die geeignetere Maßnahme zur Ahndung der Tat sei. Dennis S. hatte nicht einfach aus Interesse zu den Drogen gegriffen - er hatte immer gehofft, seine Depressionen in den Griff zu bekommen und sich selbst zu therapieren.

Ohne ärztliche und therapeutische Behandlung sei es möglich, dass Dennis S. weitere erhebliche Straftaten begehen könne. Die Therapiemöglichkeiten in einem psychiatrischen Krankenhaus - auch zur Suchtbehandlung - sollen ihm langfristig ermöglichen, in der Zukunft ein krankheits- und straffreies Leben zu führen.

Dennis S. hat die Tat zugegeben

Im Rahmen der Urteilsbegründung hat sich das Gericht auf die Feststellungen des psychiatrischen Gutachters Dr. Michael Wörthmüller gestützt.

Dennis S. hatte, begleitet von seinem Rechtsanwalt Philipp Schulz-Merkel, die Tat, soweit er sich noch erinnern konnte, eingeräumt. Das Gericht hatte zudem die Mutter des Angeklagten und weitere Zeugen angehört.

Auch die Jugendgerichtshilfe war am Prozess beteiligt. Die zweitägige Hauptverhandlung und gerade erfolgte Urteilsverkündung war nicht öffentlich, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt war, aufgrund seines Alters wurde Jugendstrafrecht angewendet. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist kraft Gesetzes unbefristet, deren Dauer hängt maßgeblich vom Therapieerfolg ab.

Im Rahmen der Vollstreckung prüfen die Gerichte regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Forensik erfüllt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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