Gerichtsurteil nach Protestaktion

Statt Geldstrafe: Nürnberger Pater will nach Protest mit Klima-Aktivisten ins Gefängnis

Erik Thieme

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12.11.2024, 14:22 Uhr
Jörg Alt will die Strafe in Höhe von 500 Euro nicht bezahlen.

© IMAGO / epd / imagebroker Jörg Alt will die Strafe in Höhe von 500 Euro nicht bezahlen.

Kurz vor 12 Uhr betraten etwa 40 Personen im August 2022 den Bahnhofsplatz in Nürnberg. Die Aktion der beiden Gruppierungen "Aufstand der letzten Generation" und "Extinction Rebellion" blockierte den Verkehr vor dem Hauptbahnhof in beide Richtungen, einige Personen klebten sich sogar auf die Fahrbahn. Die beteiligten Aktivisten wollten mit ihrer Aktion auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen, unter ihnen befand sich auch der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt.

Mehr als zwei Jahre später ist Jörg Alt nicht nur verurteilt, das Oberste bayerische Landesgericht wies am 5. November 2024 auch die Revision des Paters zurück. Nun muss er wegen Nötigung 50 Tagessätze à zehn Euro bezahlen. Doch der Pater hat andere Pläne.

25 Tage Gefängnis statt 500 Euro Strafe

In einem am 12. November veröffentlichten Statement verweigert Alt die Strafzahlung. Stattdessen möchte er seine Strafe im Gefängnis verbüßen. Das ist nicht nur ein weiterer Akt des Protests, es hat auch mit seiner Position als Ordensmann zu tun. "Ich habe stets erklärt, dass ich als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes über kein Einkommen und kein Bankkonto verfüge, dass ich den Orden und die Mitbrüder durch Zahlung meiner Geldstrafen nicht schädigen möchte, und es, da der Orden auch Eigentümer der von mir genutzten Dinge wie z.B. Computer ist, bei mir nichts zu pfänden gibt", heißt es in dem Statement.

Er wolle auch nicht öffentlich um Spenden zur Begleichung der Strafe bitten, weil er davon überzeugt sei, das Bestmögliche getan zu haben. "Ich bin bereit, meine Strafe durch 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen."

Blockade wurde als Nötigung eingestuft

Vor Gericht hatte der Jesuitenpater stets die Auffassung vertreten, die Aktion sei durch einen Notstand infolge des Klimawandels gerechtfertigt gewesen. Die Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht entschieden dagegen, dass eine Rechtfertigung der Sitzblockade durch Notstand bereits daran scheiterte, dass dem Jesuitenpater mehrere mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten. So hätte Alt demnach etwa auf legalem Wege von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Die Blockade betrachteten sie als Nötigung.

Solidarität mit den Klimaaktivisten

Darüber hinaus solidarisiert sich der Pater mit Klimaaktivisten, die ähnlich behandelt werden, wie er ("Das mag alles rechtmäßig sein, aber es ist ungerecht"). Jörg Alt kritisiert zudem, dass nach seiner Erfahrung kein Grundrecht in Deutschland über dem Recht auf freie Fahrt steht. Seine Teilnahme an der Blockade begründet der 63-Jährige mit dem "bewussten Bruch" der Verpflichtungen des Verkehrsministers Volker Wissing gegen das damals geltende Klimagesetz.

Mit der Aussicht auf das Gefängnis gehe es Alt trotzdem nicht gut. Er wolle sein eigenes Wohlergehen aber für das Wohlergehen seiner Freunde aus dem globalen Süden und kommende Generationen einschränken. "Wenn auch nur einige in unserem Land deshalb ins Nachdenken darüber kommen, was bei uns gerade im Umgang mit Klimawandel, Klimapolitik und Klimaprotest schiefläuft, dann lohnt es sich", erklärt der Jesuitenpater abschließend.

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