Stiftung Familienbande betreut Geschwister kranker Kinder
23.6.2017, 14:55 UhrDie Wünsche von Geschwisterkindern mit einem chronisch kranken Bruder oder einer behinderten Schwester sind oft sehr bescheiden: Die Mama einmal zwei Stunden ganz allein für sich haben. Oder auch mal zu einem Termin gefahren werden – und nicht immer nur im Wartezimmer sitzen, bis das kranke Geschwisterkind mit der Physio- oder Ergotherapie fertig ist.
"Gesunde Kinder stellen ihre Bedürfnisse oft zurück, weil sie ihre Eltern nicht noch zusätzlich belasten wollen", weiß Irene von Drigalski, Geschäftsführerin der Novartis Stiftung Familienbande. Oft müssten sie sich schon früh um sich selbst kümmern oder mit widerstreitenden Gefühlen klarkommen, fügt Sozialpädagogin Corinna Neidhardt hinzu. "Einerseits sorgen sie sich um das Geschwisterkind, andererseits ist da die blöde Wut, dass es so viel Aufmerksamkeit bekommt."
Diese Kinder zu stärken, ihre Ressourcen zu fördern und ihnen ein normales Aufwachsen zu ermöglichen, ist das Ziel der Stiftung. Mit ihren rund 180 Partnern stellt sie mehr als 300 Angebote für Geschwisterkinder von schwer chronisch kranken oder behinderten Brüdern und Schwestern bereit. In Nürnberg etwa sind der Verein Klabautermann, der sich für chronisch kranke Kinder und deren Familien einsetzt, dabei und das Johanniter-Projekt "Lacrima", das Trauernde im Alter von sechs bis zwölf Jahren unterstützt. Vor fünf Jahren, als die Stiftung ins Leben gerufen wurde, gab es so gut wie keine Angebote für Geschwisterkinder, erinnert sich Stiftungs-Geschäftsführerin Drigalski.
Bei der Tagung in Nürnberg tauschen sich 110 Experten aus Wissenschaft und Praxis über die Geschwisterbegleitung aus. Themen seien unter anderem die relativ neue Möglichkeit, Angebote für Geschwisterkinder von Krankenkassen bezuschussen zu lassen. Außerdem soll auch die besondere Situation von erwachsenen Geschwistern diskutiert werden. "Geschwisterkind ist man sein Leben lang", sagt Irene von Drigalski. Wenn zum Beispiel die Eltern sterben, müsse man sich überlegen, ob man die Betreuung des Bruders oder der Schwester übernehmen könne.
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