Striktes Kracher-Verbot in Teilen der Innenstadt
27.12.2019, 20:44 UhrDazu gehören das strikte Böller-Verbot vor der Lorenzkirche, auf dem Hauptmarkt und rund um die Kaiserburg sowie Verkehrsbeschränkungen. Hier die Einzelheiten:
KRund um die Lorenzkirche sowie auf dem gesamten Hauptmarkt einschließlich der Balkone auf der Südseite gilt ein striktes Böller-Verbot – sowohl am Silvestertag (31. Dezember) als auch an Neujahr (1. Januar) rund um die Uhr. Dazu hat die Stadt am 3. Dezember eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt vom 11. Dezember veröffentlicht worden ist.
An der Lorenzkirche betrifft das Verbot die Königstraße zwischen Adlerstraße/Bankgasse und dem U-Bahnabgang südlich der Lorenzkirche, die Karolinenstraße zwischen dem Karstadt-Gebäude und dem Lorenzer Platz von der Bankgasse bis zur Nonnengasse (siehe dazu linke Grafik). Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert.
KDie Feuerwerk-Sperrzone auf dem Hauptmarkt dehnt sich aus bis zur Waaggasse, der Einmündung zur Obstgasse, in die Engelgasse einschließlich des südlich anschließenden Hofs bis etwa zur Mitte der Plobenhofstraße und bis kurz vor dem Ochsenportal an der Fleischbrücke (siehe Grafik rechts). Auch hier stehen entsprechende Hinweisschilder.
KAuch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern sowie Kirchen sind Feuerwerkskörper grundsätzlich tabu. Das regelt Paragraf 23 Absatz 1 der ersten Sprengstoffverordnung. Für Verstöße können Geldbußen von jeweils bis zu 10 000 Euro verhängt werden. Wird dabei eine Gas- oder Schreckschusspistole verwendet, dann droht der Widerruf des "Kleinen Waffenscheins" sowie der Entzug der Waffe.
KAn der Kaiserburg untersagt die Silvesterverordnung der Stadt auch heuer nicht nur das Abbrennen, sondern sogar das Mitbringen von Feuerwerkskörpern. Das gilt am Silvesterabend (31. Dezember), 21 Uhr, und dem Neujahrsmorgen, 2 Uhr. Dieser Sperrbereich erstreckt sich auf die Vestnertorbrücke, die Stadt- und Landfreiung, den Platz an der Kaiserstallung, den Ölberg, die Burgstraße ab der Schildgasse sowie die Straße Am Ölberg. Auf die zur Innenstadt liegende Stadtfreiung dürfen zudem weder Glasflaschen und Gläser oder andere zerbrechliche Gegenstände mitgebracht werden.
Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet; Besucher mit Feuerwerkskörpern dürfen ihn nicht betreten. Die Polizei kontrolliert die Zugänge, dort kann es zu Stauungen kommen. Am Eingang zur Stadtfreiung führt ein Sicherheitsdienst Taschenkontrollen durch. Mitgebrachte Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden.
KDamit Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienste nicht behindert werden, sind rund um die Burg folgende Straßen für Nichtanlieger gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dies gilt von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr. An den Zufahrten werden Durchfahrtssperren aufgestellt. Im selben Zeitraum gelten absolute Halteverbote in der Oberen Söldnersgasse ab dem Paniersplatz und in der gesamten Burgstraße.
Das Ordnungsamt erinnert auch an die gesetzlichen Vorschriften für Böller und Raketen. In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, wenn sie eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM (für "Bundesanstalt für Materialforschung") sowie das CE-Zeichen tragen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.
KBesitzer von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abschießen, auch nicht mit einem "Kleinen Waffenschein".
KDie Stadt Nürnberg bittet alle Bürger, die Feuerwerk abbrennen, die Verbote und die Sicherheitshinweise zu beachten. Mitgebrachte Flaschen sowie die Reste des abgebrannten Feuerwerks sollte man im Interesse der Sauberkeit in Nürnberg wieder mitnehmen.tig
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