Fall 17 der Weihnachtsaktion

Teufelskreis: Ohne Kita-Platz keine Arbeit - und ohne Einkommen kein Kita-Platz

Wolfgang Heilig-Achneck

Lokalredaktion

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2.12.2021, 09:45 Uhr
Fröhlich miteinander spielen und gemeinsam toben: Die meisten Kinder freuen sich auf die Tage in der Kita. Und gerade Mütter können oft nur arbeiten gehen, wenn die Betreuung gesichert ist. 

© Friso Gentsch, dpa Fröhlich miteinander spielen und gemeinsam toben: Die meisten Kinder freuen sich auf die Tage in der Kita. Und gerade Mütter können oft nur arbeiten gehen, wenn die Betreuung gesichert ist. 

Erinnern Sie sich an die Geschichte vom Hauptmann von Köpenick? Das bittere Schicksal hat Carl Zuckmayer auf die Bühne gebracht, und verfilmt wurde es natürlich auch. Was den armen Schuhmacher zur Verzweiflung trieb: Ohne Anstellung bekam er keinen Pass. Der aber war Bedingung dafür, dass er mit ehrlicher Arbeit seinen Lebensunterhalt selbst verdienen konnte. Um den bürokratischen Irrsinn zu überwinden, versuchte er sich selbst zu helfen - und die Papiere selbst zu verschaffen. Dumm nur, dass der dafür nötige Einbruch schief ging und er wieder im Zuchthaus landete.

Zumindest ein wenig fühlt sich daran erinnert, wer sich vor Augen führt, was Rosa L. (alle Namen geändert) zu schaffen macht. Als EU-Bürgerin profitiert sie von der Freizügigkeit in der Staatengemeinschaft - und weiß das zu schätzen. Die erlaubt es, nicht nur als Tourist schöne Landschaften und Städte zu erkunden, sondern sich auch überall und ohne Genehmigungspflicht Arbeit zu suchen.

Die Kehrseite der Medaille: Bis der erste Lohn gezahlt wird, müssen die Leute, vom täglichen Einkauf bis zur Miete, alle Ausgaben aus eigenen Reserven bestreiten - ohne jede öffentliche Unterstützung. Eine nachvollziehbare Regelung, um einem "Sozialtourismus" vorzubeugen.

Auch Rosa L. will ihr Leben unbedingt aus eigener Kraft meistern und von staatlichen Leistungen unabhängig sein. Das hat sie auch schon unter Beweis gestellt: "Ich nehme jede Arbeit an", sagt sie und hat beispielsweise schon in Imbissbetrieben, am Fließband in einer Spielwarenfabrik oder in einem Hotel gearbeitet. Allerdings ist sie als ungelernte Kraft auf Tätigkeiten angewiesen, die mit einfacher Anleitung zu bewältigen sind. Und, ja, richtig Deutsch lernen muss die zweifache Mutter "nebenbei" auch noch.

Jugendhilfe greift nicht

Noch größer ist aber eine andere Hürde: Während ihr älteres Kind inzwischen zur Schule geht und dort auch gut zurechtkommt, muss sie das jüngere bisher zu Hause betreuen. Arbeiten gehen kann sie erst, wenn Leonie eine Kindertagesstätte besucht. Wie und wovon aber soll sie die Gebühren aufbringen? Denn auf die sogenannte wirtschaftliche Jugendhilfe, die sonst in solchen Fällen einspringt, hat sie keinen Anspruch. Und über Rücklagen und Erspartes verfügt sie nicht.

"Erst sobald sie arbeitet, können wir ihr auch bei den Kita-Gebühren unter die Arme greifen", erklärt die Sozialpädagogin beim zuständigen Jugendamt in einer der Städte im Großraum. Die musste allerdings schon helfend eingreifen, weil die alleinerziehende Mutter beinahe obdachlos geworden wäre. Nach familiären Schwierigkeiten hatte sie mit ihren Kindern erstmal Unterschlupf bei einer Bekannten gefunden. Weil das nicht lange gut gehen konnte, wäre sie beinahe auf der Straße gelandet.

Kita-Platz in Sicht

Über eine Jugendhilfe-Einrichtung war es möglich, Rosa L. eine Wohnung zur Verfügung zu stellen - auch das ist freilich nur vorübergehend möglich und keine Dauerlösung. Die kann nur darin bestehen, dass die knapp 30-Jährige finanziell auf eigene Beine kommt. Die Aussichten sind gar nicht mal so schlecht. Denn tatsächlich gelang es über den Jugendhilfe-Träger auch, einen Kindergarten zu finden, der bereit ist, Leonie aufzunehmen. Damit das auch klappt und der Teufelskreis durchbrochen wird, will die Weihnachtsaktion die Kosten für die ersten drei Monate übernehmen. Sobald sie eine Arbeit hat, die sich mit den Betreuungszeiten vereinbaren lässt, ist das Jugendamt am Zug.

Die „Freude für alle“-Spendenkonten:

Spk. Nbg.: DE63 7605 0101 0001 1011 11;

Spk. Erlangen: DE28 7635 0000 0000 0639 99;

Spk Fürth: DE96 7625 0000 0000 2777 72;

Postb.Nbg.:DE83 7601 008504000948 54.

Für zweckgebundene Spenden genügt die Angabe der jeweiligen Fallnummer. Zur Ausstellung von Spendenbestätigungen bitte vollständige Adresse mit angeben. Barspenden nehmen gerne die Geschäftsstellen der Zeitung in Nürnberg (Mauthalle), Fürth (Schwabacher Straße 106) und Erlangen (Hauptstraße 38) an.

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