Tatverdächtiger in U-Haft
Tödliche Schüsse in der Südstadt Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
15.8.2023, 11:46 UhrNach den tödlichen Schüssen in der Nürnberger Südstadt Ende 2022 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am 26. Juli Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus: Der 28-jährige Angeschuldigte Mert A., ein türkischer Staatsangehöriger, der etwa ein halbes Jahr vor der Tat in Deutschland lebte, veranlasste am 24. Oktober 2022 zwei ihm persönlich bekannte Männer zu einem Treffen in der Landgrabenstraße in Nürnberg.
Mann erlag seinen Verletzungen
Dort gab er sogleich mit einer Kleinkaliberwaffe mehrere Schüsse auf diese ab. Einer der Männer im Alter von 30 Jahren erlag noch am gleichen Tag seinen schweren Schussverletzungen, der andere musste notoperiert werden und überlebte. Der mutmaßliche Täter und die Opfer kannten sich nach Informationen unserer Redaktion gut, sie sollen sich regelmäßig in einer Sportsbar an der Landgrabenstraße getroffen haben.
Eine Erlaubnis zum Führen der Waffe besaß der Angeschuldigte nicht. Die Festnahme des Angeschuldigten erfolgte am 26. Januar 2023 in Rimini/Italien aufgrund eines in diesem Verfahren erlassenen Europäischen Haftbefehls. Der Mann wurde in einem Hotel entdeckt - er hatte dort unter Angabe einer falschen Identität eingecheckt. Die italienische Polizei konfiszierte zudem eine unregistrierte Pistole plus Munition, gefälschte Ausweise und mehrere Smartphones.
Kein Wort zur Tat
Am 14. Februar 2023 wurde er den deutschen Polizeibehörden übergeben. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 52 Ermittlungsbeamte und 89 weitere Personen als Zeugen sowie 7 Sachverständige benannt.
Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.