Tote Skaterin auf Großer Straße: Raser geht in Berufung
10.3.2015, 10:38 UhrEbenso hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit könnte das Strafmaß in der Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch höher ausfallen.
Im Berufungsverfahren steht auch die Führerscheinsperre zur Verhandlung. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde dem Verurteilten der Führerschein für viereinhalb Jahre entzogen.
Der Termin steht noch nicht fest, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth am Dienstag. Die Berufung des Urteils musste vom Verurteilten nicht begründet werden.
Der 27-Jährige hatte die Inline-Skaterin am 11. Juni 2014 angefahren und so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort starb. Der Unfall ereignete sich an einem lauen Sommerabend auf der Großen Straße in der Nähe des früheren NS-Reichsparteitagsgeländes.
Viele Freizeitsportler und Spaziergänger waren in der Nähe unterwegs, daher gab es auch viele Zeugen. Ein Augenzeuge nannte die "Wahnsinnsgeschwindigkeit" des Autos "völlig überzogen". Der Angeklagte gab im Prozess an, nicht auf die Geschwindigkeit geachtet zu haben.
Der 27-Jährige hatte schon kurz nach der Verkündung des Urteils angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Bei dem 27-Jährigen wurde nach dem Unfall ein Alkoholwert von 1,49 Promille festgestellt. Die Kennzeichen hatte er von seinem anderen Auto an den Unfallwagen geschraubt. Denn das Fahrzeug war nicht zugelassen und nicht versichert. Als Hobby hatte er in einer Tiefgarage an dem Wagen herumgeschraubt.
Der auch wegen Verkehrsdelikten und einer Gewalttat vorbestrafte Angeklagte zeigte während des Prozesses Reue. Mehrmals versuchte er, sich für seine Tat zu entschuldigen: "Es tut mir leid, dass ich so einen schrecklichen Unfall verursacht habe."
Der Artikel wurde um 10.53 Uhr aktualisiert.
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