Tote Skaterin: Richter erlässt Haftbefehl gegen Unfallfahrer
12.6.2014, 21:24 UhrSie wollte auf Inline-Skates die Große Straße am Nürnberger Dutzendteich überqueren, in Begleitung ihrer Schwester. Dann raste ein BMW heran - und traf eine 18-Jährige frontal. Ihre Begleiterin konnte noch rechtzeitig stoppen und dem Auto ausweichen. Für die Skaterin allerdings kam jede Hilfe zu spät: Sie wurde 50 Meter durch die Luft geschleudert und dabei tödlich verletzt. Die Frau verstarb noch am Unfallort.
Fest steht: Der 27-jährige Fahrer des Wagens war viel zu schnell, fuhr wesentlich mehr als die erlaubten 50 Stundenkilometer. Nach Polizeiangaben war der BMW nicht zugelassen und mit falschen Kennzeichen eines Fords ausgerüstet. Außerdem ist der Mann der Justiz kein Unbekannter: Bereits im Februar stand er vor Gericht, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte. Dort wurde der 27-Jährige zu einer 13-monatigen Haftstrafe und dem Entzug seines Führerscheins verurteilt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Der Mann durfte in der Unfallnacht ein Fahrzeug führen", sagte eine Gerichtssprecherin.
Nach Polizeiangaben fuhr der Mann mehrfach mit hoher Geschwindigkeit die Große Straße auf und ab, wendete dort immer wieder. Vom Alfred-Hensel-Weg kommend erfasste der Mann dort dann die 18-jährige Skaterin, die beim Aufprall 50 Meter durch die Luft geschleudert wurde. Die Schwester, die den tragischen Unfall mit ansehen musste wurde von einem Notfallseelsorger betreut - ebenso wie mehrere Augenzeugen vor Ort.
Nach dem Zusammenstoß prallte der Pkw in einen Palettenstapel und anschließend gegen den rechten Bordstein. Der BMW überschlug sich mehrfach und blieb dann auf einem Grünstreifen stehen. Der 27-jährige Fahrer musste von der Feuerwehr aus dem Autowrack befreit werden, trug jedoch nur leichte Verletzungen davon. An dem Unfall war nur ein Fahrzeug beteiligt, ein illegales Straßenrennen kann deshalb ausgeschlossen werden. Noch in der Nacht wurde ein Bluttest angeordnet, um zu prüfen ob möglicherweise Alkohol oder Drogen im Spiel waren.
Der zuständige Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung Haftbefehl gegen den 27-Jährigen. Wie die Polizei mitteilt, machte der Beschuldigte vor dem Richter keine Angaben zu dem Unfall.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels schrieben wir, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das ist falsch. Der 27-jährige Unfallfahrer war Mittwochnacht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen: Gegen das Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Widerstand gegen die Polizei aus dem Februar dieses Jahres wurde Berufung eingelegt.