Überfall auf Juwelier in Lauf: Komplize vor Gericht

23.12.2017, 11:00 Uhr

Am frühen Nachmittag des 12. Juli 2012 betraten drei Männer ein Juweliergeschäft in der Laufer Holzgartenstraße. Die Ladenglocke läutete, der Inhaber eilte aus dem Keller in die Geschäftsräume. Bis in den Laden kam er aber nicht. Bereits im Büro wurde er mit einer reizenden Flüssigkeit besprüht und niedergeschlagen. Mit Kopf- und Schulterverletzungen wurde er später ins Krankenhaus eingeliefert. Die Räuber erbeuten Gold- und Silberschmuck im Wert von rund 25.000 Euro, der Sachschaden - zahlreiche Vitrinen wurden zertrümmert - beläuft sich auf etwa 1000 Euro.

Der Ladeninhaber hat selbst nur einen Täter wahrgenommen. Dass es drei Räuber waren, die fluchtartig den Laden verließen, haben zahlreiche Augenzeugen beobachtet. Einer Augenzeugin kamen die Männer mit tief ins Gesicht gezogenen Schirmmützen und Sonnenbrillen gleich verdächtig vor. Sie fotografierte mit ihrem Handy kurzerhand das spätere Fluchtfahrzeug.

Leihfahrzeug als Indiz

Die Polizei ermittelte den Mieter des tschechischen Leihfahrzeugs. Der Mann stand bereits im Januar 2014 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Der damals 40-jährige Angeklagte tischte dem Gericht eine abenteuerliche Geschichte auf: Er habe sein Auto an zwei Russen verliehen. Er habe mit dem Überfall nichts zu tun. Das glaubten ihm die Richter damals nicht, denn am Tatort wurden DNA-, Hand- und Fingerspuren des einschlägig vorbestraften Mannes sichergestellt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Tschechen 2014 zu sieben Jahren und vier Monaten Gefängnis. DNA-Spuren brachten die Ermittler nun auch auf die Spur eines Komplizen: Die tschechischen Behörden nahmen einen 44-Jährigen fest und lieferten ihn im Juli an die Bundesrepublik Deutschland aus.

Nun stand er in Nürnberg vor der 13. Strafkammer des Landgerichts. Der gelernte Maurer aus dem Raum Pilsen gab zu, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Allerdings, das versicherte er glaubhaft, habe er von der Pfefferspray- und Prügelattacke seiner Komplizen nichts mitbekommen. Er belastete seinen nicht geständigen, aber bereits verurteilten Landsmann schwer und nannte auch den Namen des dritten Räubers. Nach diesem wird jetzt gefahndet.

Der 44-Jährige war ursprünglich wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Nun wurde der vierfache Vater "nur" wegen Beihilfe zu diesen Straftaten zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.