Verdacht auf Solar-Modul-Schmuggel: Prozess geht im zweiten Anlauf weiter
3.5.2021, 16:15 UhrNoch ist die letzte Arie in diesem Strafverfahren nicht gesungen - doch Maximilian Ehrhardt, der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth, gibt zum Prozessauftakt einen rechtlichen Hinweis, der nur als anstehender Freispruch verstanden werden kann. Die Notwendigkeit, überhaupt eine Beweisaufnahme durchzuführen, sieht die Strafkammer nicht: "Das Beweisprogramm ist gleich null."
Wie kann das sein? Der Prozess begann bereits im Jahr 2017, damals war noch die Rede von einem Mammutverfahren. Und weil auch Christian Pech, der damalige Vize-Landrat von Erlangen-Höchstadt, zu den Beschuldigten gehörte, sorgte das Strafverfahren für ganz gewaltigen Wirbel. Der SPD-Mann war plötzlich des Betruges verdächtig und wurde aus dem Amt gehoben. Doch damals platzte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth das erste Strafverfahren und nun wird die Neuauflage wohl enden, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Liegt ein Verstoß gegen EU-Recht vor?
Während die Richter wohl keinen Verstoß sehen, bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihren Vorwürfen: Die Angeklagten, vier Männer und zwei Frauen, sollen demnach zwischen 2013 und 2017 Einfuhrabgaben in Form von Antidumping- und Ausgleichzöllen auf die Einfuhr chinesischer Solarmodule in Höhe von mehr als 21 Millionen Euro hinterzogen haben. Doch die zentrale Frage ist, ob es sich bei dem Handel wirklich um einen Verstoß gegen EU-Recht handelt.
Es braucht den ganzen Vormittag, bis die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verlesen sind, nach der Mittagspause verweist Richter Maximilian Ehrhardt auf das Grundgesetz und zitiert Prinzipielles: keine Straftat ohne Gesetz. Keine Strafe ohne Gesetz.
Bürger müssen Rechtsnormen auch verstehen
Im Grundgesetz heißt es: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Das klingt banal, ist jedoch hochkomplex: Das Gesetzlichkeitsprinzip zeigt sich im Bestimmtheitsgrundsatz. Und der Bestimmtheitsgrundsatz fordert, dass die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen eines Strafgesetzes präzise geregelt werden. Schließlich müssen die Bürger die Rechtsnormen, die sie befolgen sollen, auch verstehen.
In diesem Fall geht es um ein Blankettgesetz, die Verweisung einer Rechtsnorm auf die Rechtsfolgen einer anderen Rechtsnorm. Hier hat, zumindest sehen es die Richter der 3. Strafkammer so, der Gesetzgeber nur auf die EU verwiesen, doch die ausführende Rechtsnorm habe dem Grundgesetz nicht genügt. Auch die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind an den Bestimmtheitsanforderungen zu messen.
Ursprünglich hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth für diese Hauptverhandlung zwölf Verhandlungstage angesetzt. Nun sieht es so aus, als gerate die Entschädigung der sechs Angeklagten zum zentralen Thema. Sie alle mussten Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen, vier von ihnen saßen zeitweise in Untersuchungshaft. Am kommenden Mittwoch soll plädiert werden und auch das Urteil wird gesprochen werden.
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