Was Versicherungen nach einem Einbruch zahlen

14.11.2014, 19:46 Uhr
Wer es den Tätern leichtmacht, riskiert seinen Versicherungsschutz

© Colourbox.de Wer es den Tätern leichtmacht, riskiert seinen Versicherungsschutz

Einbrüche sind über die Hausratversicherung abgesichert. Im Schnitt haben die Versicherer zuletzt 3300 Euro pro Einbruch ausgeschüttet. Laut Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist die Schadenssumme innerhalb von vier Jahren um 35 Prozent gestiegen. Die Tatsache, dass immer mehr eingebrochen wird, schlägt sich deutlich nieder: Insgesamt zahlten die Versicherer im vergangenen Jahr 480 Millionen Euro – das sind 20 Millionen mehr als im Jahr davor.

Die Versicherungen übernehmen aber nicht alles. Was gestohlen oder so demoliert wurde, dass es nicht mehr zu reparieren ist, wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das muss nicht unbedingt der Kaufpreis sein. „Der Versicherte erhält im Schadensfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann“, so die Versicherungswirtschaft. Auch die Reparatur von beschädigten Türen oder Fenstern wird bezahlt, manchmal werden diese auch ganz ersetzt.

Was Versicherungen nach einem Einbruch zahlen

© Foto: oh

Bevor die Versicherungen Geld herausrücken, prüfen sie jedoch ganz genau, ob die geltend gemachten Schäden auch der Wahrheit entsprechen. Denn der eine oder andere Versicherte versucht der Versicherung auch noch den Glastisch, der schon seit Jahren einen Sprung hat, unterzujubeln.

Ideal sei eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen, sagt Jarosch. Bestenfalls können die Versicherten mit Rechnungen oder Kassenzetteln belegen, dass sie einmal ein Laptop oder eine Fotoausrüstung besessen haben. Experten empfehlen sogar, den gesamten Hausrat mit einer Kamera zu dokumentieren. Bei hochwertigen Dingen, einer exklusiven Briefmarkensammlung, bei wertvollem Schmuck oder teuren Uhren ist man auf der sicheren Seite, wenn man ein Gutachten in der Hand hat.

Es gibt Grenzen

Das heißt jedoch immer noch nicht, dass die Versicherer für den kompletten Schaden aufkommen. Wertgegenstände können nur in begrenztem Umfang über die Hausratversicherung versichert werden. Die Anbieter haben laut Versicherungswirtschaft unterschiedliche Grenzen. Als Orientierung dienen folgende Obergrenzen: Bei Bargeld werden maximal 1500 Euro erstattet, für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere gelten 3000 Euro als Obergrenze. Und bei teurem Schmuck, Briefmarken und Gold zahlt die Versicherung höchstens 25 000 Euro.

Wer höhere Entschädigungen versichern will, muss eine höhere Versicherungsprämie zahlen. Wer Antiquitäten, Gemälde oder ähnliche Wertsachen in der Wohnung oder im Bankschließfach aufbewahre, sollte mit seinem Versicherer sprechen, empfiehlt Jarosch. Sachverständige ermittelten dann den Wert, informierten über den passenden Versicherungsschutz und ob spezielle Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, zum Beispiel ein Tresor oder eine Alarmanlage.

Grobe Fahrlässigkeit gefährdet natürlich den besten Versicherungsschutz. Wer seine Haustüre sperrangelweit offen stehen gelassen und den Einbrechern den Weg geebnet hat, geht am Ende leer aus. Auch wenn eine erhöhte Gefahr für einen Einbruch besteht, muss die Versicherung informiert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherte mehrere Monate im Urlaub und sein Haus oder seine Wohnung unbewacht ist. Auch ein Gerüst vor dem Haus stellt laut Verband der Versicherer eine erhöhte Gefahr dar, weil Einbrecher dann leichter einsteigen können.

Nächste Folge: Einbrüche und die psychischen Folgen für die Opfer

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