Werden aus den Corona-Demos in Nürnberg jetzt Gottesdienste?
12.1.2021, 06:00 UhrDer Stadt liegen drei Anmeldungen für Demonstrationen vor, die alle am kommenden Sonntag, 17. Januar, in der Innenstadt stattfinden sollen. Nürnbergs Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher auf die angemeldeten Kundgebungen eingehen.
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Falls die Demos stattfinden sollten, stellt sich aber generell die Frage, ob auch für Teilnehmer die seit Montag geltende 15-Kilometer-Regelung gilt. Danach dürfen sich Personen, die in einem Ort oder Landkreis wohnen, in dem die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt, nur maximal 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort entfernen.
"Ähnlich wie bei einem Gottesdienst"
"Die Inzidenz hat keine Auswirkung auf eine Demonstration. Zu einer Kundgebung zu fahren, ist ein triftiger Grund", stellt Stadtrechtsdirektor Kuch klar. Der Grund: Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, es darf nicht ausgenommen werden. "Das ist so ähnlich wie bei einem Gottesdienst", sagt er. In München haben Anfang November selbst ernannte "Querdenker" ihre Kundgebung auf der Theresienwiese kurzerhand zu einem Gottesdienst erklärt.
Warum? Weil die Auflage der Stadt von maximal 1000 Teilnehmern nicht zu halten war. Es kamen rund 1900 Menschen. In Bayern unterliegen Gottesdienste unter freiem Himmel keiner Beschränkung der Teilnehmerzahl. Auf der Bühne, auf der auch Fernsehpfarrer Jürgen Fliege als Redner erwartet wurde, waren Kreuze aufgestellt.
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Außerdem waren Särge mit Blumenkränzen und Deutschlandflagge zu sehen. Den Angaben zufolge war die Polizei dem Gedanken eines Gottesdienstes zunächst gefolgt. Doch der entwickelte sich immer mehr zu einem Konzert. Die Polizei belehrte den Veranstalter. Da der sich uneinsichtig gezeigt haben soll, löste die Polizei die Veranstaltung auf.
"Kann ihm daraus kein Strick gedreht werden"
Zurück nach Nürnberg. Verbietet die Stadt einen Teil oder gar alle Demos, die am Sonntag in der Innenstadt stattfinden sollen, und scheitern die Veranstalter vor den Gerichten mit ihren Beschwerden, fällt auch der triftige Grund für anreisende Teilnehmer weg – die 15-Kilometer-Regelung hat laut Olaf Kuch dann ihre Gültigkeit, sofern am Heimatort der Anreisenden die Inzidenz über 200 liegt.
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Schwierig wird es aber, wenn ein Teilnehmer zur Kundgebung fährt, die von der Stadt verboten worden war, aber der Verwaltungsgerichtshof zum Zeitpunkt der Anfahrt noch nicht über die kurzfristige Beschwerde der Veranstalter entschieden hat. Steht der Teilnehmer dann in Nürnberg und erfährt erst hier von einem ablehnenden Beschluss des VGH, "kann ihm daraus kein Strick gedreht werden", sagt Kuch. Der Teilnehmer müsse sich allerdings bald wieder auf den Heimweg machen.