0,01 Gramm Cannabis: Lehrerin zu 700 Euro Strafe verdonnert
17.9.2014, 19:50 UhrWährend in Berlin, so die gängige Meinung, Raucher mit bis zu 15 Gramm in der Tasche quasi straffrei bleiben - hat Bayern hier nun wieder mal ganze Härte gezeigt? Nach Ansicht der Richterin ging es nicht anders. Die sah Fremdgefährdung durch Nachahmung, denn: Die Angeklagte ist Grundschullehrerin. Und sie war mit THC im Blut auf dem Weg zur Schule.
Eine Einstellung oder ein Freispruch kam deshalb für Anja Grammel nicht in Frage. Ein Paragraf im Betäubungsmittelgesetz bietet die Möglichkeit an, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Täter Hasch oder Marihuana nur zum Eigenverbrauch und in geringer Menge dabei hat. Deshalb dürfte sich die 42-Jährige vorerst gelassen zurückgelehnt haben, als sie zunächst einen Strafbefehl über 700 Euro erhielt, nachdem Polizisten bei einer Kontrolle in ihrer Handtasche ein Papierchen fanden, an dem Marihuana-Reste klebten.
Verschwindend geringe Menge
So winzig, dass die ungeeichte Waage auf der Hersbrucker Inspektion überfordert war. Der Polizist vor Gericht: „Die Menge war verschwindend gering. Wir haben uns aufgrund der Messungenauigkeit darauf geeinigt, solche Mengen mit 0,01 Gramm anzugeben. Es hätten aber auch 0,001 Gramm sein können.“ Ein Tausendstel Gramm also. Die 42-Jährige akzeptierte den Strafbefehl nicht. So kam es zur Hauptverhandlung, in der Details über jenen Morgen im Februar 2014 öffentlich wurden.
Es muss in Strömen geregnet haben, so dass zwei Zivilpolizisten sehr erstaunt waren, als sie von der Frau auf einer Kurvenstrecke bei Hersbruck „mit etwa 120 Stundenkilometern“ überholt wurden. Als das Auto der Frau unvermittelt auch noch einen Schlenkerer nach links machte, war die Fahrerin für eine Kontrolle fällig.
Die Lehrerin war spät dran, sie war auf dem Weg in die Schule. Der Beamte: „Sie gab mir statt des Führerscheins ihren Personalausweis, sie war aufgeregt, die Augen glasig, die Pupillen auffällig.“ Auf der Fahrt zur Dienststelle habe die Frau gesagt, sie hätte ein bis zwei Tage vorher einen Joint geraucht, im Urin wurde THC nachgewiesen. In ihrer Handtasche fand sich dann das Papier mit dem Marihuana-Nichts. Für ihren Verteidiger, der sich „entsetzt über das Verfahren“ zeigte, war die Sache klar: Bei so viel Rauch um Nichts kommt nur ein Freispruch in Frage.
Ein Hauch von Nichts
Ob denn die Frau Staatsanwältin fürchte, dass die Lehrerin dealen wollte und homöopathische Dosen an Schulkinder verteile? Die Staatsanwältin sah auch die „verschwindend geringe Menge“, aber auch das öffentliche Interesse an diesem Fall. Denn: Zwar gibt es die Möglichkeit der Einstellung, aber nur dann, „wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht“, so steht es im Gesetz. Die Anklägerin: „Die Frau war auffällig, das Auto macht einen Schlenkerer, sie war auf dem Weg zum Unterricht und stand - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen - unter Drogen. Und das soll kein berechtigtes, öffentliches Interesse nach sich ziehen?“
Das sah Richterin Grammel auch so und bestätigte den Strafbefehl über 700 Euro. Begründung: Es geht nicht um die Menge, es geht um die Einschränkung, die das Gesetz hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeit vorsieht. Denn da heißt es: „Verursacht die Tat eine Fremdgefährdung, weil sie von einem Lehrer begangen wird und Anlass zur Nachahmung gibt, so kann eine größere Schuld und ein Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen.“
Es könne nicht sein, dass Schülern mit einem Freispruch suggeriert werde, mit ein paar Gramm Gras käme man schon durch, wenn es doch der Lehrerin auch gelungen sei. Grammel: „Mag sein, dass in Hamburg großzügiger mit Einstellungen verfahren wird. Wir sind hier in Bayern.
Das Bundesverfassungsgericht macht Vorgaben, an die ich mich halte, auch wenn es andere anders machen.“
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