Exkursion
Die "Hartensteiner Oberberge" gehören zu den "Naturwäldern" in Bayern
13.9.2023, 15:10 Uhr"Naturwälder" sind gesetzlich nach Artikel 12a des Waldgesetzes für Bayern geschützt und sollen sich natürlich entwickeln. Vorzugsweise werden die Waldflächen aufgrund ihres Alters, der Baumartenzusammensetzung oder ihrer Seltenheit ausgewählt.
Völlig ungestört
In Naturwäldern findet keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt, sondern die natürlichen Entwicklungsprozesse des Waldes sollen vollkommen ungestört ablaufen können. Sie dienen insbesondere als Referenzflächen für den Ablauf des Klimawandels und sollen für die Gesellschaft erlebbar sein.
Für alle, die mehr über "Naturwälder" erfahren wollen, bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg zusammen mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF), Forstbetrieb Schnaittenbach, am Freitag, 15. September, eine Exkursion in den Naturwald "Hartensteiner Oberberge" an. Bei einem zweistündigen Waldspaziergang erhalten die Teilnehmenden zahlreiche Informationen rund um das Thema Waldnaturschutz.
Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr. Treffpunkt ist am Wanderparkplatz Nord an der Hauptstraße in Hartenstein an der Abzweigung "Am Stockbühl".
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