Fall Felßner: Ermittlungen auch im Landratsamt

1.12.2016, 14:54 Uhr
Fall Felßner: Ermittlungen auch im Landratsamt

© Sichelstiel

Die Behörde bestätigte am Mittwoch gegenüber der Pegnitz-Zeitung, dass am Buß- und Bettag, dem Tag, an dem das Anwesen Felßners in Günthersbühl von Kripo und Staatsanwaltschaft in Augenschein genommen wurden, auch im Landratsamt in Lauf Ermittler auftauchten. Laut Pressestelle wurden in diesem Zuge sämtliche Unterlagen der Causa Felßner mitgenommen sowie E-Mails überprüft. Zudem wurden Mitarbeiter der mit der Angelegenheit befassten Abteilungen befragt. Die Durchsuchung sei einvernehmlich und sachlich verlaufen, betont Pressesprecher Rolf List. "Wir haben nichts zu verbergen. Wir sind in diesem Fall genauso tätig geworden wie in jedem anderen Fall auch."

Felßner steht im Visier der Behörden. Der Landwirt und Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbandes soll über Jahre hinweg unerlaubt belastete Abwässer aus seinem Grundstück in ein benachbartes Grundstück abgeleitet und damit auch Bäume geschädigt haben. Laut Anzeige handelte es sich dabei nicht nur um Sickersäfte aus seinen Silos, sondern auch um Gülle. Das legten auch erste Bodenproben, in denen E-Coli-Bakterien gefunden wurden, nahe. Der Güntherbühler Bauer soll dazu ein Rohrsystem genutzt haben.  

Bald neue Proben-Ergebnisse

Wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft jetzt mitteilte, wurden beim Durchsuchungstermin vor Ort vor zwei Wochen allerdings keine Rückstände von Gülle in den Rohrleitungen gefunden. Es werde aber weiter ermittelt. Ende der Woche sollen erste Ergebnisse der Proben bekanntgegeben werden.

Laut der Leiterin der Umweltabteilung, Christiane Hofmann, hatte das Landratsamt Nürnberger Land zu keinem Zeitpunkt Erkenntnisse, dass Gülle in das Wasserschutzgebiet gelangt sein könnte. "Wir sind wegen Silosickersäften tätig geworden", sagt Hofmann. Auch von einer möglichen Schädigung von Buchen auf dem Nachbargrundstück habe man erst aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erfahren.

Die Kreisbehörde habe seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen Felßner im November 2014 regelmäßig in Kontakt mit dem Günthersbühler Landwirt gestanden und diesem zahlreiche Auflagen im Hinblick auf die Ableitung seiner Silosickersäfte gemacht. Denen sei Felßner auch nachgekommen.

Es stimme aber, dass der Vize des Bayerischen Bauernverbandes zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorwürfe Ende 2014 keinen Auffangbehälter für seine in das Wasserschutzgebiet hineinreichenden Fahrsilos besaß. Dies ist Vorschrift. Da beim Ortstermin im November 2014 augenscheinlich Sickerwasser aus den Silos in das benachbarte Waldgrundstück gelaufen sei, habe man auf die rasche Abstellung des "Missstandes" gedrungen, betont Hofmann.

Im Frühjahr 2015 sei zunächst eine Übergangslösung, im Sommer 2016 dann ein endgültiges Auffangbecken entstanden. Allerdings habe es auch zwischenzeitlich immer wieder Probleme mit Abwasser aus den Silos gegeben. Die Behörde spricht von "Bewirtschaftungsfehlern".

Für das Rohrsystem, mit dem der Landwirt Regenwasser und Oberflächenwasser von seinem Hof ableitet, gibt es laut Landratsamt bis heute keine Genehmigung. Günther Felßner erklärt das in einer persönlichen Stellungnahme zu den Ermittlungen, die er an einschlägige Agrar-Fachmedien geschickt und auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat, mit bürokratischen und planerischen Schwierigkeiten. Alle anderen Vorwürfe, insbesondere der, dass er jahrelang Gülle in das Nachbargrundstück eingeleitet habe, seien haltlos.

Allerdings hat nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Landratsamt auffällige Werte in Bodenproben gefunden, wie Christiane Hofmann bestätigt. So wurden von der Kreisbehörde bereits am 4. Mai dieses Jahres Sickerwasserproben und Gewässerproben angeordnet, nachdem offenbar erneut Sickersäfte aus dem Felßnerschen Silo ausgetreten und in das Nachbargrundstück gelaufen waren. Hinweise auf Gülle fanden sich darin zwar nicht, die Proben des Hangwassers hätten aber einen deutlich erhöhten chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) sowie stark erhöhte Ammoniumwerte gezeigt, bestätigt Hofmann.

"In keiner Weise erlaubt"

Dass sich diese Werte weder im Gewässer noch im Grundwasser spiegelten, dafür haben auch Experten keine eindeutige Erklärung. Möglicherweise hätten die Bäume die Schadstoffe aufgenommen oder der Bach selbst habe sie mit dem Wasser abtransportiert, bevor sie ins Grundwasser gelangen konnten, so ein Sprecher der Stadtwerke Lauf. In jedem Fall sei das Einleiten von Sickersäften in ein Wasserschutzgebiet in keiner Weise erlaubt.

Sollten die Bäume tatsächlich die Schadstoffe aufgenommen haben, so würde das möglicherweise erklären, warum auf dem Nachbargrundstück, wie die Staatsanwaltschaft in diesem Zuge untersucht, Bäume abgestorben sind. Felßner weist auch hier einen Zusammenhang weit zurück: "Das war der schwere Orkan vor ein paar Jahren."

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