Nach Doppelmord von Schnaittach: Ermittler scannen Tatort

25.1.2018, 16:16 Uhr
Immer noch suchen Ermittler der Polizei am Tatort nach Spuren. Der Sohn der Opfer sowie seine Ehefrau gelten als Hauptverdächtige, doch beide hüllen sich in Schweigen.

© Udo Schuster/NZ Immer noch suchen Ermittler der Polizei am Tatort nach Spuren. Der Sohn der Opfer sowie seine Ehefrau gelten als Hauptverdächtige, doch beide hüllen sich in Schweigen.

Die Täter hatten einen Plan: Nichts in dem Haus sollte an die grausige Tat erinnern, die sich vermutlich um den 13. Dezember abgespielt hatte. Frisch gestrichene Wände, neu lackierte Möbel. Vor allem im Schlafzimmer wurde geputzt und gestrichen. Dort wurden die 66 und 70 Jahre alten Eheleute dem Vernehmen nach erschlagen.

Kriminalisten sprechen angesichts der Vielzahl von gewalttätigen Einwirkungen mit einem Werkzeug auf die Köpfe der Opfer von einer Beziehungstat, ähnlich blutigen Eifersuchtsdramen. Allein dieser Umstand deutet darauf hin, dass der oder die Täter im persönlichen Umfeld der Opfer zu suchen sind.

Spuren im Internet

Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt der Sohn (25) als unschuldig. Dennoch bleibt die Frage, ob er möglicherweise aus Hass gehandelt hat, weil die Eltern offenbar nicht einverstanden waren mit seinen Heiratsplänen? Tatsächlich heiratete er Ende Dezember seine 22 Jahre alte Partnerin. Aber es gibt im Internet eine weitere frei verfügbare Spur, die auf ein Motiv deuten könnte.

Das Ehepaar besaß ein Wohnmobil, das der Sohn nach deren Verschwinden auf Ebay zum Kauf anbot. Zudem hatte das Paar die Angewohnheit, große Mengen Bargeld, zu Hause aufzubewahren - bis zu 10.000 Euro sollen es gewesen sein. Das Geld ist weg. Der tatverdächtige Sohn und seine Ehefrau sitzen in Untersuchungshaft. Sie haben sich inzwischen Rechtsanwälte gesucht. Und sie schweigen. Bekannt ist nur eine Einlassung der 22-Jährigen, sie habe ihrem Ehemann beim Beseitigen der Spuren geholfen. Doch solche Aussagen lassen sich leicht widerrufen.

Makabre Details

Deshalb ist die Justiz auf eine lückenlose Beweiskette angewiesen, die jetzt die Polizei liefern muss. Dabei wird im Schlafzimmer die Tat rekonstruiert, es müssen Blutspuren gesichert und analysiert werden. Dazu kommt der makabre Sachverhalt, dass die Leichen an der Garage eingemauert wurden. Oberstaatsanwältin Anita Traud mag sich an Spekulationen um ein Motiv nicht beteiligen. Sie referiert lediglich den Ermittlungsstand und vermeidet deutlich, Details zu nennen, die nur der Täter kennt - und jetzt auch die Ermittler.

Das ist keine Geheimniskrämerei, sondern ein wichtiger Bestandteil von Ermittlungen und Strafprozess, um den Täter eindeutig zu überführen. Im Umkehrschluss ist es nämlich schon vorgekommen, dass sich Verdächtige selbst bezichtigt haben, ohne schuldig zu sein. Die grausigen Details der Bluttat werden voraussichtlich erst im Frühsommer ans Licht kommen, wenn den Verdächtigen und ihren Anwälten die Anklageschrift zugestellt wird.

Täter könnte alles verlieren

Sollte der 25-Jährige tatsächlich schuldig gesprochen werden, drohen ihm auch noch materielle Einbußen: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 2339, gälte er dann als erbunwürdig. Haus, Wohnmobil, Ersparnisse - nach aktuellem Stand ist er noch Alleinerbe seiner Eltern. Würde ihm vorsätzliche Tötung nachgewiesen, könnte er gerichtlich enterbt werden. Das Vermögen fiele dann an entferntere Verwandte. Es gibt nur zwei Ausnahmen von dieser Regel. Wenn ein Täter eine dauerhafte seelische Störung hat, also nicht verantwortlich gemacht werden, gibt es keine Erbunwürdigkeit. Der andere Fall wäre, dass die Erblasser dem Erben förmlich verzeihen. Das ist im Schnaittacher Fall ausgeschlossen. 


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