Strafbefehl gegen Bauernpräsident Günther Felßner erlassen

19.02.2018, 20:00 Uhr
Das Amtsgericht Hersbruck hat einen Strafbefehl über 150 Tagessätze gegen Günther Felßner, den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbands (BBV), erlassen.

© Isabel Krieger Das Amtsgericht Hersbruck hat einen Strafbefehl über 150 Tagessätze gegen Günther Felßner, den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbands (BBV), erlassen.

Das Amtsgericht Hersbruck hat einen Strafbefehl über 150 Tagessätze gegen Günther Felßner, den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbands (BBV), erlassen. Sollte Felßner den Strafbefehl akzeptieren, wäre er vorbestraft. Gegenüber der Pegnitz-Zeitung sagte der BBV-Vize und mittelfränkische Bauernpräsident am Montag, dass er sich noch überlege, ob er Einspruch einlegen werde. Einerseits wolle er das Verfahren, das ihn und seine Familie "sehr belastet" habe, möglichst rasch beenden. Andererseits empfinde er den Strafbefehl in dieser Form als nicht gerechtfertigt. "Aus meiner Sicht ist das Gutachten der Staatsanwaltschaft fehlerbehaftet", so Felßner.

Dem Günthersbühler Bauern wird Bodenverunreinigung und Gewässerverunreinigung in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll "bedingt vorsätzlich" gehandelt haben, also zumindest in Kauf genommen haben, dass zwischen Herbst 2014 und Sommer 2016 immer wieder Silagesickersäfte in das an seinen Hof in Günthersbühl angrenzende Wasserschutzgebiet gelangten.

Nach Erkenntnis des Gutachters der Staatsanwaltschaft waren die Sickersäfte dazu geeignet, Baumbestände zu schädigen. Das Sterben von mehreren Dutzend Buchen und die Abholzung eines Waldes, der an das Felßnersche Grundstück angrenzt, hatten den Fall im Herbst 2016 ins Rollen gebracht. Nachbarn hatten Anzeige gegen den Bauernpräsidenten erstattet.

Keine Gefahr für das Trinkwasser in Lauf 

Wie Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, betont, habe keine Gefahr für das Trinkwasser in Lauf bestanden. Auch eine nachweisbare Verunreinigung der vorbeifließenden Gründlach habe nicht vorgelegen. Allerdings hätten die Abwässer Boden, Hangwasser und das obere Grundwasser in Bereichen des Wasserschutzgebiets verunreinigt.

Politische Konsequenzen will Felßner nicht ziehen: "Ich habe nichts getan, das irgendeinen Rücktritt rechtfertigen würde." Der 51-Jährige ist unter anderem Mitglied im Naturschutzbeirat der Regierung von Mittelfranken.