Zigtausende Kinderpornos gehortet: Rentner aus Nürnberger Land vor Gericht
6.5.2021, 10:13 UhrWie lange braucht man, um über 40.000 Bilder und Videodateien aus dem Internet herunterzuladen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen? Die Frage kam im Prozess gegen einen Rentner aus dem Nürnberger Land zwar nicht zur Sprache. Beobachter des Verfahrens haben sie sich aber unwillkürlich bei der Verlesung der Anklageschrift gestellt. Und die Frage: Was wurde und was wird aus all den Kindern?
Für den Angeklagten geht es vor dem Hersbrucker Amtsgericht um viel. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Bevor das Gericht den Fall aber weiter verhandelt, sollen verschiedene Gutachten erstellt werden, hat Richter Andre Gläßl am Ende der ersten Verhandlung festgestellt. Auf die Spur gekommen ist die Polizei dem Sammler von kinderpornographischem Material, nachdem sich ein Zeuge gemeldet und angezeigt hatte, dass der Rentner ihm sieben Fotos nackter minderjähriger Mädchen geschickt hatte.
Schwerer Kindesmissbrauch soll künftig wie Totschlag geahndet werden
Der Zeuge hatte während eines Internetchats mit dem Angeklagten nach Nacktfotos von Kindern gefragt. Sein Motiv dabei: Er habe den Rentner überführen und Beweismaterial gegen ihn sammeln wollen. Die Ermittler nahmen die Anzeige des Zeugen damals so ernst, dass sie eine Hausdurchsuchung bei dem Rentner durchführten und Computer, diverse Festplatten und Datensticks sicherstellten. Darauf fanden die Beamten dann die inkriminierenden Bilder und Videos, deren auszugsweise Schilderung durch die Staatsanwältin das Ausmaß der Scheußlichkeiten bei der Menge des Materials nur ahnen lässt.
Großteil der Daten bereits gelöscht
Als die Ermittler die Speichermedien sicherstellten, war ein Großteil der Dateien bereits gelöscht, den Spezialisten der Polizei gelang es aber, das vermeintlich vernichtete Material wiederherzustellen. Für den Nürnberger Rechtsanwalt Patrick Schmidt stellt sich nun die Frage, ob klar ist, wann sein Mandant die Dateien gelöscht hat. Wenn nicht, muss aus Sicht der Verteidigung geklärt werden, ob etwa Verjährung im Raum steht. Für die nächste Verhandlung gegen seinen Mandanten soll das ganze geklärt werden.
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Der gibt an, das kinderpornographische Material größtenteils gar nicht angesehen und das meiste nach einmaligem Durchschauen einfach in den Papierkorb geschoben zu haben, aus Ekel, wie er sagt: "Das ganze war für mich schon lange verschwunden, da habe ich mich gewundert, dass die Polizei das alles wiederhergestellt hat." Der Anwalt des Rentners sieht zwar die gewaltige Menge des Materials, das sein Mandant zusammengetragen hat, verweist aber auf den Umstand, dass der größte Teil davon bereits gelöscht war, als die Polizei die Datenträger sicherstellte.
Zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung?
Er will den Angeklagten vor einer Freiheitsstrafe bewahren und peilt eine Bewährungsstrafe an: Zwei Jahre Haft auf Bewährung ist sein Ziel. Die Staatsanwaltschaft dagegen will den Rentner ins Gefängnis bringen. Ihre Forderung liegt bei mindestens zweieinhalb Jahren Haft - ohne Bewährung.
Der Rentner ist nach eigenen Angaben schon seit Jahren in psychiatrischer Behandlung, unter anderem wegen eines Suizidversuchs. Das Gericht ordnete jetzt eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten an. Bis das Gutachten vorliegt, können mehrere Monate vergehen, so dass die nächste Verhandlung voraussichtlich gegen Ende des Jahres stattfinden wird.